Unter „wilden Streiks“ versteht man Arbeitsniederlegungen, die ohne den Aufruf oder die Organisation einer Gewerkschaft stattfinden. Sie entstehen meist spontan direkt aus der Belegschaft heraus, um gegen spezifische Arbeitsbedingungen oder aktuelle Unternehmensentscheidungen zu protestieren. Da solche Streiks außerhalb von offiziellen Tarifverhandlungen geführt werden, verstoßen sie gegen die gesetzliche Friedenspflicht und gelten in Deutschland grundsätzlich als rechtswidrig.

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Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zu den fristlosen Kündigungen von Gorillas-Mitarbeitenden, die an sogenannten „wilden Streiks“ teilgenommen haben, hat für viel Aufsehen gesorgt. In mehreren Verfahren bestätigte das LAG die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen, da die Richter die Teilnahme an den unorganisierten Streikaktionen als erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung werteten. Diese Entscheidungen werfen grundlegende Fragen zum Streikrecht…