Wirtschaftsangelegenheiten

Der Begriff „Wirt­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten“ umfasst sämt­li­che The­men, Vor­gän­ge und recht­li­chen Fra­gen, die mit dem öko­no­mi­schen Han­deln von Indi­vi­du­en, Unter­neh­men oder staat­li­chen Insti­tu­tio­nen zusam­men­hän­gen. Er bezieht sich auf die Pro­duk­ti­on, den Han­del sowie die Ver­tei­lung von Gütern und Dienst­leis­tun­gen sowie auf finan­zi­el­le Trans­ak­tio­nen und das Manage­ment von Res­sour­cen. Dabei kann es sich sowohl um inter­ne betrieb­li­che Abläu­fe als auch um über­ge­ord­ne­te wirt­schafts­po­li­ti­sche Maß­nah­men han­deln, die das Markt­ge­sche­hen und die Rah­men­be­din­gun­gen einer Volks­wirt­schaft beein­flus­sen.