Der Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium der betrieblichen Mitbestimmung, das in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern zu bilden ist. Er hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten wie die Finanzlage, Investitionsprogramme oder geplante Betriebsänderungen mit der Geschäftsführung zu beraten. Die gewonnenen Informationen leitet er an den Betriebsrat weiter, um diesem eine fundierte Grundlage für die Interessenvertretung der Belegschaft zu bieten. Die Mitglieder werden vom Betriebsrat ernannt und müssen über die fachliche Eignung verfügen, um komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge analysieren und beurteilen zu können.

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Leitfaden zum Wirtschaftsausschuss im Personalvertretungsrecht: Erfahre alles über gesetzliche Grundlagen, Informationsrechte und die Arbeit im Gremium.

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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Rechte und Pflichten des Betriebsrats. Alles was Sie wissen müssen.