Wirtschaftsstandort

Der Begriff „Wirt­schafts­stand­ort“ bezeich­net einen geo­gra­fisch abge­grenz­ten Raum, etwa ein Land, eine Regi­on oder eine Stadt, in dem Unter­neh­men ansäs­sig sind oder wirt­schaft­li­che Akti­vi­tä­ten ent­fal­ten. Die Attrak­ti­vi­tät eines sol­chen Stand­orts wird durch ver­schie­de­ne Stand­ort­fak­to­ren wie die Infra­struk­tur, die Ver­füg­bar­keit von Fach­kräf­ten, das Steu­er­sys­tem sowie die recht­li­che Sta­bi­li­tät bestimmt. Im glo­ba­len Wett­be­werb kon­kur­rie­ren Wirt­schafts­stand­or­te mit­ein­an­der, um durch opti­ma­le Rah­men­be­din­gun­gen Inves­ti­tio­nen anzu­zie­hen, Inno­va­tio­nen zu för­dern und Arbeits­plät­ze zu sichern. Damit bil­det der Wirt­schafts­stand­ort die mate­ri­el­le und struk­tu­rel­le Basis für wirt­schaft­li­ches Wachs­tum und gesell­schaft­li­chen Wohl­stand.