Wohnraumanpassung

Unter Wohn­raum­an­pas­sung ver­steht man bau­li­che, tech­ni­sche oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­än­de­run­gen, die dazu die­nen, eine Woh­nung an die spe­zi­el­len Bedürf­nis­se von Men­schen mit kör­per­li­chen oder kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen anzu­pas­sen. Ziel ist es, Bar­rie­ren abzu­bau­en, um ein weit­ge­hend selbst­stän­di­ges und siche­res Leben in der gewohn­ten Umge­bung zu ermög­li­chen. Zu den typi­schen Maß­nah­men gehö­ren bei­spiels­wei­se der Ein­bau einer boden­glei­chen Dusche, die Instal­la­ti­on von Hal­te­grif­fen oder die Ver­brei­te­rung von Türen für Roll­stuhl­nut­zer. Die­se Anpas­sun­gen die­nen nicht nur der Sturz­prä­ven­ti­on, son­dern erleich­tern häu­fig auch die häus­li­che Pfle­ge durch Ange­hö­ri­ge oder Pfle­ge­diens­te.