WpÜG

Das Wert­pa­pier­er­werbs- und Über­nah­me­ge­setz (WpÜG) regelt in Deutsch­land die Bedin­gun­gen für öffent­li­che Ange­bo­te zum Erwerb von Wert­pa­pie­ren bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten. Sein Haupt­ziel ist der Schutz der Aktio­nä­re durch die Gewähr­leis­tung von Trans­pa­renz und Gleich­be­hand­lung im Fal­le eines Kon­troll­wech­sels. Erreicht ein Erwer­ber die Schwel­le von 30 Pro­zent der Stimm­rech­te, ist er grund­sätz­lich ver­pflich­tet, den übri­gen Anteils­eig­nern ein Pflicht­an­ge­bot zu unter­brei­ten. Die Ein­hal­tung die­ser gesetz­li­chen Vor­schrif­ten wird von der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) über­wacht.