Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt in Deutschland die Bedingungen für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren börsennotierter Gesellschaften. Sein Hauptziel ist der Schutz der Aktionäre durch die Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung im Falle eines Kontrollwechsels. Erreicht ein Erwerber die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte, ist er grundsätzlich verpflichtet, den übrigen Anteilseignern ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

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Analyse der UniCredit-Übernahmepläne: Wie Betriebsräte die Commerzbank und die Deutschland AG durch Mitbestimmung und Rechtsschutz verteidigen können.