Zivile Katastrophenvorsorge

Zivi­le Kata­stro­phen­vor­sor­ge umfasst alle Maß­nah­men und Pla­nun­gen, die dar­auf abzie­len, die Bevöl­ke­rung vor den Aus­wir­kun­gen von Kata­stro­phen zu schüt­zen und deren Fol­gen zu min­dern. Dies beinhal­tet die Vor­be­rei­tung auf Natur­ka­ta­stro­phen, tech­ni­sche Unglü­cke oder ande­re Groß­scha­dens­er­eig­nis­se. Wesent­li­che Ele­men­te sind die Risi­ko­ana­ly­se, die Ent­wick­lung von Not­fall­plä­nen, die Schu­lung der Bevöl­ke­rung und der Ein­satz­kräf­te sowie der Auf­bau resi­li­en­ter Infra­struk­tu­ren. Ziel ist es, die Selbst­hil­fe­fä­hig­keit der Gesell­schaft zu stär­ken und eine schnel­le und effek­ti­ve Reak­ti­on im Kata­stro­phen­fall zu gewähr­leis­ten.