Zugang

Der Begriff „Zugang“ bezeich­net die Mög­lich­keit oder die Erlaub­nis, einen phy­si­schen Ort zu betre­ten, eine Res­sour­ce zu nut­zen oder mit einer Per­son oder Infor­ma­ti­on in Kon­takt zu tre­ten. Er umfasst dabei sowohl räum­li­che Aspek­te, wie den Ein­tritt in ein Gebäu­de, als auch abs­trak­te Ebe­nen, etwa den Zugriff auf digi­ta­le Daten oder die gesell­schaft­li­che Teil­ha­be an Bil­dung und Gesund­heit. Häu­fig ist der Zugang an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft, wie zum Bei­spiel recht­li­che Befug­nis­se, tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen oder sozia­le Hür­den. In einer ver­netz­ten Welt gilt er zudem als ent­schei­den­der Fak­tor für Chan­cen­gleich­heit und die Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben.


  • Der rechtliche Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG folgt BGH-Entscheidungen

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    Der rechtliche Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG folgt BGH-Entscheidungen

    Die juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung um den Zugang von Ein­wurf-Ein­schrei­ben hat in den letz­ten Mona­ten an Bri­sanz gewon­nen. Beson­ders im Kon­text von Kün­di­gun­gen im Arbeits­recht ist die Fra­ge, wann der Zugang eines sol­chen Ein­schrei­bens wirk­sam wird, von zen­tra­ler Bedeu­tung. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat sich nun in sei­nem Urteil vom 20. Juni 2024 auf die Sei­te des Bun­des­ge­richts­hofs…