Zugang zur Justiz

Zugang zur Jus­tiz beschreibt die Mög­lich­keit für Bür­ger, ihre Rech­te vor Gericht gel­tend zu machen und recht­li­chen Bei­stand zu erhal­ten. Dies umfasst den Zugang zu Gerich­ten, Rechts­be­ra­tung und Pro­zess­kos­ten­hil­fe. Ein effek­ti­ver Zugang zur Jus­tiz ist ein grund­le­gen­des Ele­ment eines Rechts­staa­tes und gewähr­leis­tet, dass jeder, unab­hän­gig von sei­ner finan­zi­el­len Situa­ti­on, Gerech­tig­keit erfah­ren kann. Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung des Zugangs umfas­sen oft die Ver­ein­fa­chung von Ver­fah­ren und die Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen.