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Der § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt die Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf die Personalplanung eines Unternehmens. Er stellt sicher, dass der Betriebsrat umfassend informiert wird und somit die Möglichkeit hat, aktiv an der Personalplanung mitzuwirken. Diese Regelung ist von großer Bedeutung, da eine effektive Personalplanung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens…