Die Zulässigkeit bezeichnet im juristischen Kontext die Summe aller formellen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gericht oder eine Behörde ein Begehren überhaupt inhaltlich prüfen darf. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die Zuständigkeit des Organs, die Einhaltung gesetzlicher Fristen sowie die Klagebefugnis des Antragstellers. Sie bildet stets die erste Stufe der rechtlichen Prüfung und ist die zwingende Voraussetzung für die anschließende Prüfung der Begründetheit, also der inhaltlichen Berechtigung des Anspruchs. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird das Anliegen als unzulässig abgewiesen, ohne dass die eigentliche Sachlage weiter erörtert wird.

/
Handyverbot am Arbeitsplatz: Wann ist es erlaubt? Welche Regeln gelten? Infos zu Recht, Mitbestimmung & Alternativen. Jetzt informieren!