Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft

Der Betriebs­rat und die Gewerk­schaft arbei­ten oft zusam­men, um die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu stär­ken. Wäh­rend der Betriebs­rat inner­be­trieb­li­che The­men wie Arbeits­zei­ten oder Gesund­heits­schutz direkt mit der Geschäfts­füh­rung ver­han­delt, setzt die Gewerk­schaft auf über­be­trieb­li­cher Ebe­ne Tarif­ver­trä­ge durch und unter­stützt den Betriebs­rat bei Kon­flik­ten. Gewerk­schaf­ten bie­ten recht­li­che Bera­tung, Schu­lun­gen und orga­ni­sie­ren Streiks, falls Ver­hand­lun­gen schei­tern. Eine enge Zusam­men­ar­beit kann die Ver­hand­lungs­macht der Arbeit­neh­mer erheb­lich stär­ken.