KI im Koalitionsvertrag 2025: Auswirkungen auf Unternehmen

KI im Koalitionsvertrag 2025: Auswirkungen auf Unternehmen

Die fort­schrei­ten­de Ent­wick­lung und Inte­gra­ti­on von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) prägt zuneh­mend Wirt­schaft und Gesell­schaft. Ange­sichts der immensen Poten­zia­le, aber auch der damit ver­bun­de­nen Her­aus­for­de­run­gen, wird die Aus­ge­stal­tung des poli­ti­schen und regu­la­to­ri­schen Rah­mens durch den Koali­ti­ons­ver­trag 2025 von ent­schei­den­der Bedeu­tung sein. Die­ses zen­tra­le Regie­rungs­pro­gramm wird die Leit­li­ni­en für die KI-Poli­tik in Deutsch­land für die kom­men­den Jah­re fest­le­gen und somit direk­te und indi­rek­te Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men aller Grö­ßen und Bran­chen haben. Die­ser Arti­kel unter­sucht, wel­che Kern­ele­men­te die KI-Stra­te­gie im Koali­ti­ons­ver­trag 2025 vor­aus­sicht­lich beinhal­ten wird und wel­che kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen sich dar­aus für die Unter­neh­men in Deutsch­land erge­ben könn­ten.

Eckpunkte der KI-Strategie im Koalitionsvertrag 2025

Der Koali­ti­ons­ver­trag, der die poli­ti­sche Agen­da der Bun­des­re­gie­rung für die Legis­la­tur­pe­ri­ode fest­legt, wird vor­aus­sicht­lich zen­tra­le Eck­punk­te für die zukünf­ti­ge KI-Stra­te­gie defi­nie­ren. Ziel dürf­te sein, Deutsch­land und Euro­pa als füh­ren­de Stand­or­te im glo­ba­len KI-Wett­be­werb zu posi­tio­nie­ren. Dies erfor­dert Inves­ti­tio­nen und poli­ti­sche Steue­rung über ver­schie­de­ne Res­sorts hin­weg. Ein Kern­be­reich wird sicher­lich die För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung (FuE) sein. Dies bedeu­tet vor­aus­sicht­lich erhöh­te Bud­gets für Uni­ver­si­tä­ten, For­schungs­ein­rich­tun­gen und die indus­trie­ge­för­der­te For­schung, um Grund­la­gen­for­schung und ange­wand­te KI-Tech­no­lo­gien vor­an­zu­trei­ben. Sol­che För­der­pro­gram­me könn­ten sowohl auf brei­ter Basis als auch gezielt für Schlüs­sel­tech­no­lo­gien oder bran­chen­spe­zi­fi­sche KI-Anwen­dun­gen aus­ge­schrie­ben wer­den.

Par­al­lel dazu ist der Aus­bau digi­ta­ler Infra­struk­tu­ren uner­läss­lich. Eine leis­tungs­fä­hi­ge digi­ta­le Ver­net­zung, der Zugang zu High-Per­for­mance-Com­pu­ting und der Auf­bau natio­na­ler oder euro­päi­scher KI-Cloud-Infra­struk­tu­ren sind fun­da­men­ta­le Vor­aus­set­zun­gen. Der Ver­trag könn­te kon­kre­te Zie­le und Zeit­plä­ne für den Aus­bau von Glas­fa­ser- und Mobil­funk­net­zen fest­le­gen sowie Initia­ti­ven zur Stär­kung der Rechen­zen­trums­in­fra­struk­tur beinhal­ten. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die Daten­ver­füg­bar­keit. KI-Model­le benö­ti­gen gro­ße Men­gen hoch­wer­ti­ger Daten. Der Koali­ti­ons­ver­trag könn­te daher Initia­ti­ven zur Schaf­fung siche­rer Daten­räu­me (z.B. nach dem Gaia-X-Stan­dard), zur För­de­rung von Daten­s­ha­ring unter Wah­rung von Daten­schutz und Geschäfts­ge­heim­nis­sen sowie zur Bereit­stel­lung von öffent­li­chen Daten­sät­zen vor­se­hen. Die­se Digi­tal­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung wird direkt beein­flus­sen, wie schnell und in wel­chem Umfang Unter­neh­men in Deutsch­land inno­va­ti­ve KI-Lösun­gen ent­wi­ckeln und imple­men­tie­ren kön­nen. Wer sind die Akteu­re? Neben der Bun­des­re­gie­rung selbst sind dies vor allem das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK), das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung (BMBF) und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr (BMDV), die die poli­ti­schen Vor­ga­ben in kon­kre­te Maß­nah­men über­füh­ren wer­den. Auch die euro­päi­sche Ebe­ne spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der stra­te­gi­schen Aus­rich­tung.

Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen durch den Koalitionsvertrag

Ein ent­schei­den­der Aspekt der KI-Poli­tik im Koali­ti­ons­ver­trag 2025 wird die Gestal­tung der recht­li­chen und regu­la­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen sein. Die Bun­des­re­gie­rung muss hier eine Balan­ce fin­den zwi­schen Inno­va­ti­ons­för­de­rung und dem Schutz grund­le­gen­der Rech­te und Wer­te. Im Mit­tel­punkt steht dabei die Umset­zung und natio­na­le Aus­ge­stal­tung des KI Act der Euro­päi­schen Uni­on. Die­ses umfas­sen­de Gesetz klas­si­fi­ziert KI-Sys­te­me nach ihrem Risi­ko­po­ten­zi­al und legt spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen fest, ins­be­son­de­re für Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me (z.B. in den Berei­chen Per­so­nal­we­sen, Kre­dit­wür­dig­keits­prü­fung, kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren). Der Koali­ti­ons­ver­trag wird vor­aus­sicht­lich dar­le­gen, wie Deutsch­land die natio­na­len Zustän­dig­kei­ten und Durch­set­zungs­me­cha­nis­men für den AI Act gestal­ten wird, wel­che Behör­den (Wer?) wel­che Kon­troll­auf­ga­ben über­neh­men und wie die Zusam­men­ar­beit auf euro­päi­scher Ebe­ne sicher­ge­stellt wird. Dies betrifft direkt Unter­neh­men, die KI-Sys­te­me ent­wi­ckeln, ver­trei­ben oder nut­zen, da sie die neu­en Com­pli­ance-Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen.

Auch das The­ma Daten­schutz bleibt hoch­re­le­vant. Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und das ergän­zen­de Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) bie­ten bereits einen Rah­men, der jedoch im Kon­text kom­ple­xer KI-Anwen­dun­gen spe­zi­fi­sche Aus­le­gun­gen und mög­li­cher­wei­se Ergän­zun­gen erfor­dert. Der Koali­ti­ons­ver­trag könn­te prä­zi­sie­ren, wie die Ver­ar­bei­tung gro­ßer Daten­men­gen für das Trai­ning von KI-Model­len daten­schutz­kon­form gestal­tet wer­den kann, wie Trans­pa­renz­pflich­ten bei der auto­ma­ti­sier­ten Daten­ver­ar­bei­tung erfüllt wer­den müs­sen und wel­che Rech­te betrof­fe­ne Per­so­nen im Hin­blick auf KI-gestütz­te Ent­schei­dun­gen haben.

Ein wei­te­res kri­ti­sches Feld sind Haf­tungs­fra­gen bei KI-Anwen­dun­gen. Wer haf­tet, wenn ein auto­no­mes Sys­tem einen Scha­den ver­ur­sacht – der Ent­wick­ler, der Betrei­ber oder der Nut­zer? Der aktu­el­le Rechts­rah­men, der oft auf mensch­li­chem Ver­schul­den basiert, ist hier nicht immer pas­send. Der Koali­ti­ons­ver­trag könn­te Initia­ti­ven zur Klä­rung der Haf­tungs­fra­ge ankün­di­gen, mög­li­cher­wei­se durch Anpas­sun­gen im Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz oder die Schaf­fung spe­zi­fi­scher Rege­lun­gen für KI, even­tu­ell auf­bau­end auf Vor­schlä­gen der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on. Dies schafft Rechts­si­cher­heit für Unter­neh­men, die KI-Tech­no­lo­gien ein­set­zen.

Schließ­lich könn­ten im Koali­ti­ons­ver­trag auch Bestre­bun­gen zur Ent­wick­lung und För­de­rung von Stan­dards und Zer­ti­fi­zie­run­gen für ver­trau­ens­wür­di­ge KI-Sys­te­me for­mu­liert wer­den. Sol­che Stan­dards hel­fen Unter­neh­men nicht nur bei der Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­ga­ben (z.B. Sicher­heits­an­for­de­run­gen des KI Act), son­dern för­dern auch das Ver­trau­en von Kun­den und Nut­zern in KI-Pro­duk­te und ‑Dienst­leis­tun­gen. Dies könn­te die Markt­ak­zep­tanz beschleu­ni­gen und den inter­na­tio­na­len Han­del mit deut­schen KI-Lösun­gen erleich­tern. Unter­neh­men müs­sen sich pro­ak­tiv mit die­sen recht­li­chen und regu­la­to­ri­schen Ent­wick­lun­gen aus­ein­an­der­set­zen, um recht­zei­tig Com­pli­ance-Maß­nah­men zu imple­men­tie­ren und recht­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren. Die vor­aus­sicht­li­chen Geset­zes­vor­ha­ben und Ver­ord­nun­gen (Was?) wer­den schritt­wei­se über die Legis­la­tur­pe­ri­ode (Wann?) hin­weg ent­ste­hen und von den zustän­di­gen Bun­des­mi­nis­te­ri­en erar­bei­tet.

Wirtschaftliche Implikationen: Chancen und Herausforderungen für deutsche Unternehmen

Der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 legt den Grund­stein für die wei­te­re Inte­gra­ti­on von Künst­li­cher Intel­li­genz in die deut­sche Wirt­schaft und bringt weit­rei­chen­de wirt­schaft­li­che Impli­ka­tio­nen für Unter­neh­men jeder Grö­ße mit sich. Einer­seits eröff­nen sich bedeu­ten­de Chan­cen, ande­rer­seits ste­hen Unter­neh­men auch vor erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen.

Auf der Chan­cen­sei­te dürf­te der Koali­ti­ons­ver­trag vor­aus­sicht­lich ambi­tio­nier­te staat­li­che För­der­pro­gram­me vor­se­hen, um die Ent­wick­lung und Imple­men­tie­rung von KI-Tech­no­lo­gien anzu­schie­ben. Dies könn­te direk­te Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se für KMUs, steu­er­li­che Anrei­ze für KI-For­schung und ‑Ent­wick­lung sowie die Finan­zie­rung von Pilot­pro­jek­ten und Test­um­ge­bun­gen umfas­sen. Sol­che Maß­nah­men sol­len die Inno­va­ti­ons­kraft stär­ken und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit deut­scher Unter­neh­men auf natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Ebe­ne erhö­hen. KI ermög­licht die Ent­wick­lung völ­lig neu­er Geschäfts­mo­del­le, bei­spiels­wei­se durch per­so­na­li­sier­te Dienst­leis­tun­gen, prä­dik­ti­ve War­tung oder auto­no­me Sys­te­me in Logis­tik und Pro­duk­ti­on. Unter­neh­men, die früh­zei­tig in KI inves­tie­ren und ent­spre­chen­de Anwen­dun­gen erfolg­reich inte­grie­ren, kön­nen signi­fi­kan­te Effi­zi­enz­ge­win­ne erzie­len, Kos­ten sen­ken und ihre Markt­po­si­ti­on aus­bau­en. Die Digi­ta­li­sie­rung von Pro­zes­sen mit­tels KI führt oft zu einer ver­bes­ser­ten Res­sour­cen­nut­zung und schnel­le­ren Ent­schei­dungs­fin­dung.

Die Kehr­sei­te der Medail­le sind die Her­aus­for­de­run­gen. Die Imple­men­tie­rung von KI erfor­dert oft erheb­li­che Inves­ti­tio­nen in Hard- und Soft­ware sowie in die Qua­li­fi­zie­rung der Mit­ar­bei­ter. Ins­be­son­de­re klei­ne­re und mitt­le­re Unter­neh­men (KMUs) könn­ten Schwie­rig­kei­ten haben, die­se Kos­ten zu stem­men, obwohl der Koali­ti­ons­ver­trag hier durch geziel­te För­de­run­gen ent­ge­gen­wir­ken will. Dar­über hin­aus sind umfang­rei­che Anpas­sungs­kos­ten für bestehen­de IT-Infra­struk­tu­ren und Geschäfts­pro­zes­se not­wen­dig. Die Inte­gra­ti­on von KI ist kein ein­fa­cher „Plug-and-play“-Prozess, son­dern erfor­dert oft eine grund­le­gen­de Neu­ge­stal­tung von Arbeits­ab­läu­fen. Ein wei­te­rer kri­ti­scher Punkt sind die Markt­ver­än­de­run­gen. KI kann eta­blier­te Märk­te dis­rup­tie­ren und neue Akteu­re her­vor­brin­gen. Unter­neh­men, die sich nicht schnell genug anpas­sen, ris­kie­ren, Markt­an­tei­le zu ver­lie­ren oder sogar ver­drängt zu wer­den. Die Ver­füg­bar­keit und Qua­li­tät der für KI-Anwen­dun­gen benö­tig­ten Daten stellt eben­falls eine Her­aus­for­de­rung dar, eben­so wie die Not­wen­dig­keit, die Cyber­se­cu­ri­ty auf ein neu­es Level zu heben, um KI-Sys­te­me vor Angrif­fen zu schüt­zen. Der Koali­ti­ons­ver­trag muss hier einen Rah­men schaf­fen, der sowohl Inno­va­ti­on för­dert als auch die not­wen­di­ge Sicher­heit und Sta­bi­li­tät gewähr­leis­tet.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit der Weiterbildung

Die flä­chen­de­cken­de Ein­füh­rung von KI-Tech­no­lo­gien wird den deut­schen Arbeits­markt tief­grei­fend ver­än­dern. Der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 erkennt die­se Dyna­mik an und wird vor­aus­sicht­lich zen­tra­le poli­ti­sche Wei­chen stel­len, um die Trans­for­ma­ti­on sozi­al­ver­träg­lich zu gestal­ten und die zukünf­ti­ge Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Arbeits­kräf­te zu sichern.

Ein Kern­punkt der KI-Stra­te­gie im Koali­ti­ons­ver­trag dürf­te die mas­si­ve För­de­rung von Wei­ter­bil­dungs- und Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men sein. Da bestimm­te rou­ti­ne­mä­ßi­ge oder repe­ti­ti­ve Tätig­kei­ten durch Auto­ma­ti­sie­rung mit­tels KI ersetzt wer­den könn­ten, ent­steht ein drin­gen­der Bedarf an Ups­kil­ling (Ver­tie­fung vor­han­de­ner Fähig­kei­ten) und Res­kil­ling (Erler­nen neu­er Fähig­kei­ten). Die Bun­des­re­gie­rung wird vor­aus­sicht­lich Pro­gram­me auf­le­gen oder bestehen­de aus­bau­en, die Arbeit­neh­mern ermög­li­chen, sich auf Tätig­kei­ten vor­zu­be­rei­ten, bei denen mensch­li­che Fähig­kei­ten wie Krea­ti­vi­tät, kri­ti­sches Den­ken, sozia­le Intel­li­genz und kom­ple­xe Pro­blem­lö­sung wei­ter­hin zen­tral sind und durch KI ergänzt, aber nicht ersetzt wer­den. Dies könn­te direk­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, die Schaf­fung neu­er Bil­dungs­an­ge­bo­te in Koope­ra­ti­on mit Bil­dungs­ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men sowie Anrei­ze für lebens­lan­ges Ler­nen umfas­sen.

Der Umgang mit poten­zi­el­len Arbeits­platz­ver­la­ge­run­gen durch Auto­ma­ti­sie­rung ist eine sen­si­ble Fra­ge. Der Koali­ti­ons­ver­trag könn­te Maß­nah­men zur Arbeits­platz­si­cher­heit in den Fokus rücken, bei­spiels­wei­se durch die För­de­rung von Umschu­lungs­pro­gram­men für von Auto­ma­ti­sie­rung betrof­fe­ne Bran­chen oder die Stär­kung von Sozi­al­part­ner­dia­lo­gen zur Bewäl­ti­gung des Wan­dels in Unter­neh­men. Es wird erwar­tet, dass die Poli­tik dar­auf abzielt, den Über­gang aktiv zu gestal­ten und neue Arbeits­fel­der im Zusam­men­hang mit der Ent­wick­lung, Imple­men­tie­rung, War­tung und Beauf­sich­ti­gung von KI-Sys­te­men zu erschlie­ßen.

Gleich­zei­tig ist die Siche­rung von Fach­kräf­ten im KI-Bereich von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Deutsch­land benö­tigt drin­gend Exper­ten in den Berei­chen KI-Ent­wick­lung, Daten­wis­sen­schaft, KI-Ethik und ver­wand­ten Fel­dern. Der Koali­ti­ons­ver­trag wird vor­aus­sicht­lich Initia­ti­ven zur Stär­kung der MINT-Aus­bil­dung, zur För­de­rung von KI-Stu­di­en­gän­gen und zur Attrak­ti­vi­tät des Wis­sen­schafts- und For­schungs­stand­orts Deutsch­land für inter­na­tio­na­le Talen­te vor­se­hen. Auch die För­de­rung von Koope­ra­tio­nen zwi­schen Wis­sen­schaft und Wirt­schaft soll den Trans­fer von Wis­sen und die Aus­bil­dung von Fach­kräf­ten beschleu­ni­gen.

Die Anpas­sung an die durch KI ver­än­der­ten Arbeits­wel­ten erfor­dert auch neue For­men der Zusam­men­ar­beit und Füh­rung. Quel­len wie Ana­log und digi­tal füh­ren | Kalai­dos FH beleuch­ten die Her­aus­for­de­run­gen für Füh­rungs­kräf­te im digi­ta­len Umfeld, die durch den Ein­satz von KI noch kom­ple­xer wer­den. Der Arti­kel Vir­tu­el­le Zusam­men­ar­beit dis­ku­tiert die not­wen­di­gen Struk­tu­ren für digi­ta­le Koope­ra­ti­on, die für den effi­zi­en­ten Ein­satz von KI-Tools essen­zi­ell sind. Tipps für digi­ta­le Teams, wie sie in Remo­te Work: 20 Tipps für ver­teil­te Teams (Edi­ti­on 2020) gege­ben wer­den, gewin­nen an Rele­vanz, da KI oft in ver­teil­ten Teams oder in Kom­bi­na­ti­on mit fle­xi­blen Arbeits­mo­del­len ein­ge­setzt wird. Unter­neh­men müs­sen sich die­sen ver­än­der­ten Bedin­gun­gen anpas­sen und die not­wen­di­ge digi­ta­le Infra­struk­tur und Unter­neh­mens­kul­tur schaf­fen, um sowohl die Poten­zia­le von KI zu nut­zen als auch ihre Mit­ar­bei­ter auf die neu­en Anfor­de­run­gen vor­zu­be­rei­ten.

Ethische Aspekte und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Umgang mit KI

Der ver­ant­wor­tungs­vol­le Ein­satz von KI-Tech­no­lo­gien ist nicht nur eine tech­ni­sche oder wirt­schaft­li­che, son­dern vor allem eine ethi­sche Fra­ge. Der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 wird daher vor­aus­sicht­lich einen star­ken Fokus auf die For­mu­lie­rung von ethi­schen Leit­li­ni­en und Anfor­de­run­gen legen, die den Ein­satz von KI in Unter­neh­men regle­men­tie­ren und die gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung der Wirt­schaft beto­nen.

Ein zen­tra­les Anlie­gen wird die Trans­pa­renz von KI-Ent­schei­dun­gen sein. Unter­neh­men, die KI-Sys­te­me ein­set­zen, ins­be­son­de­re in kri­ti­schen Berei­chen wie Per­so­nal­we­sen, Kre­dit­ver­ga­be oder Kun­den­ser­vice, könn­ten ver­pflich­tet wer­den, die Funk­ti­ons­wei­se ihrer Algo­rith­men ver­ständ­lich dar­zu­le­gen („Erklär­bar­keit“) und nach­voll­zieh­bar zu machen, wie eine bestimm­te Ent­schei­dung zustan­de gekom­men ist. Dies ist ent­schei­dend, um Ver­trau­en in KI-Anwen­dun­gen auf­zu­bau­en und Nut­zern die Mög­lich­keit zu geben, Ent­schei­dun­gen anzu­fech­ten.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Ver­mei­dung von Dis­kri­mi­nie­rung durch Algo­rith­men (algo­rith­mic bias). Wenn Trai­nings­da­ten ungleich­ge­wich­tig oder vor­ein­ge­nom­men sind, kön­nen KI-Sys­te­me dis­kri­mi­nie­ren­de Mus­ter erler­nen und Ent­schei­dun­gen tref­fen, die bestimm­te Per­so­nen­grup­pen benach­tei­li­gen. Der Koali­ti­ons­ver­trag wird vor­aus­sicht­lich von Unter­neh­men ver­lan­gen, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um sol­che Vor­ur­tei­le zu iden­ti­fi­zie­ren und zu mini­mie­ren. Dies schließt die sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl und Auf­be­rei­tung von Trai­nings­da­ten sowie die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Vali­die­rung von KI-Model­len ein. Die Gewähr­leis­tung von Fair­ness und Gleich­be­hand­lung im Ein­satz von KI wird zu einer Kern­pflicht für Unter­neh­men.

Die Sicher­stel­lung mensch­li­cher Kon­trol­le über KI-Sys­te­me ist eben­falls ein Schlüs­sel­ele­ment einer ver­ant­wor­tungs­vol­len KI-Stra­te­gie. Ins­be­son­de­re bei auto­no­men Sys­te­men oder in sicher­heits­kri­ti­schen Anwen­dun­gen muss gewähr­leis­tet sein, dass jeder­zeit eine mensch­li­che Ein­griffs­mög­lich­keit oder Über­wa­chungs­in­stanz vor­han­den ist. Der Koali­ti­ons­ver­trag könn­te hier­für spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen defi­nie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass die letz­te Ent­schei­dung oder die Auf­sicht bei kom­ple­xen KI-gesteu­er­ten Pro­zes­sen beim Men­schen ver­bleibt.

Die­se ethi­schen Anfor­de­run­gen bedeu­ten für Unter­neh­men nicht nur die Ein­hal­tung neu­er Regeln, son­dern auch die Über­nah­me einer akti­ven Ver­ant­wor­tung für die Aus­wir­kun­gen ihrer KI-Nut­zung auf Ein­zel­per­so­nen und die Gesell­schaft. Dies umfasst auch den Schutz der Pri­vat­sphä­re und den siche­ren Umgang mit sen­si­blen Daten, was eine enge Ver­bin­dung zu den Daten­schutz­be­stim­mun­gen auf­weist. Unter­neh­men sind gefor­dert, inter­ne Ethik-Richt­li­ni­en für den Umgang mit KI zu ent­wi­ckeln, Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend zu schu­len und eine Unter­neh­mens­kul­tur zu för­dern, die den ver­ant­wor­tungs­vol­len Ein­satz von Tech­no­lo­gie in den Vor­der­grund stellt. Die Eta­blie­rung von KI-Ethik-Bei­rä­ten oder inter­nen Com­pli­ance-Struk­tu­ren könn­te zu einer Best Prac­ti­ce wer­den. Der Koali­ti­ons­ver­trag wird vor­aus­sicht­lich den Rah­men vor­ge­ben, inner­halb des­sen Unter­neh­men ihre KI-Stra­te­gie ethisch und gesell­schaft­lich ver­ant­wor­tungs­be­wusst gestal­ten müs­sen.

Weiterführende Quellen

  • Ana­log und digi­tal füh­ren | Kalai­dos FH – Die­se Quel­le dis­ku­tiert Her­aus­for­de­run­gen der Füh­rung in digi­ta­len Arbeits­um­ge­bun­gen, die auch im Kon­text des Ein­satzs von KI rele­vant wer­den kön­nen.
  • Vir­tu­el­le Zusam­men­ar­beit – Die­ser Arti­kel befasst sich mit der Orga­ni­sa­ti­on digi­ta­ler Zusam­men­ar­beit und benö­tig­ten Struk­tu­ren, die durch den ver­stärk­ten Ein­satz digi­ta­ler Tools, inklu­si­ve KI, beein­flusst wer­den.
  • Remo­te Work: 20 Tipps für ver­teil­te Teams (Edi­ti­on 2020) – Die Quel­le gibt Tipps für digi­ta­le Teams und Infra­struk­tur, was Berüh­rungs­punk­te zu den durch KI beein­fluss­ten digi­ta­len Arbeits­wei­sen in Unter­neh­men hat.

Ger­ne – hier ist ein kur­zes, prä­gnan­tes Fazit zum Arti­kel:


Fazit

Der Koali­ti­ons­ver­trag 2025 macht klar: KI wird poli­tisch Chef­sa­che. Unter­neh­men müs­sen sich auf neue Pflich­ten ein­stel­len – ins­be­son­de­re durch den AI Act, der risi­ko­ba­sier­te Regeln und Trans­pa­renz­vor­ga­ben bringt. Gleich­zei­tig eröff­nen sich Chan­cen: Real­la­bo­re, För­der­pro­gram­me und eine inno­va­ti­ons­freund­li­che Umset­zung sol­len den Weg in die Pra­xis erleich­tern.

Wer jetzt han­delt, sichert sich nicht nur Rechts­si­cher­heit – son­dern auch stra­te­gi­sche Vor­tei­le.