Geschlechtsspezifische Gewalt stellt weltweit eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen dar und betrifft Frauen und Mädchen in allen sozialen Schichten, Kulturen und Ländern. Trotz internationaler Abkommen ist die Bedrohung durch physische, psychische und ökonomische Gewalt weiterhin präsent – sowohl im privaten Umfeld als auch am Arbeitsplatz. Als Reaktion auf dieses globale Problem rief die Organisation der Vereinten Nationen (UN) die Kampagne „Orange the World“ ins Leben. Diese Initiative fordert jährlich im Rahmen der „16 Tage des Aktivismus gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ (vom 25. November bis 10. Dezember) Regierungen, Organisationen und die Zivilgesellschaft dazu auf, ein sichtbares Zeichen zu setzen. Ziel dieses Artikels ist es, die Hintergründe dieser UN-Kampagne zu beleuchten und ihre Relevanz für betriebliche Präventionsarbeit herauszustellen.
Ursprung, Zielsetzung und Symbolik der UN-Kampagne „Orange the World“
Die Kampagne „Orange the World“ ist die öffentlichkeitswirksame Säule einer umfassenderen Strategie der Vereinten Nationen. Die historischen Wurzeln der Initiative liegen in der ersten Mobilisierung von Frauenrechtsaktivisten im Jahr 1991, die den Zeitraum von 16 Tagen für den Aktivismus festlegten. Formal ist die Kampagne in die 2008 vom UN-Generalsekretär initiierte Strategie UNiTE by 2030 to End Violence against Women eingebettet.
Hauptziel von UNiTE ist die Mobilisierung aller gesellschaftlichen Akteure, um die globale Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beenden. Dazu gehört die Forderung nach besseren Gesetzen, umfassenderen Dienstleistungen für Überlebende und der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für Präventionsprogramme.
Die zentrale Bedeutung der Kampagne liegt in ihrer Symbolik. Die Farbe Orange dient als Signal für eine gewaltfreie Zukunft. Sie soll Hoffnung, Optimismus und eine klare Positionierung gegen die Gewalt vermitteln. Durch das orangefarbene Anstrahlen von Gebäuden, Denkmälern oder Firmensitzen während der 16 Tage des Aktivismus wird weltweit ein sichtbares Zeichen der Solidarität gesetzt und die Öffentlichkeit zur Teilnahme aufgefordert. Die Initiative betont, dass die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt eine Kernforderung der Menschenrechte darstellt und somit für alle Organisationen verpflichtend ist.
Die globale Dimension der Gewalt: Fakten, Zahlen und der Aktionszeitraum
Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein tief verwurzeltes, strukturelles Problem. Weltweite Studien zeigen, dass etwa jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens Opfer physischer oder sexueller Gewalt wird. Diese Zahlen belegen die globale Dringlichkeit des Themas. Die Folgen reichen von physischen Verletzungen über psychische Traumata bis hin zu ökonomischer Benachteiligung.
Auch in Deutschland ist die Bedrohung präsent. Kriminalstatistische Daten zeigen, dass Gewalt in Partnerschaften und familiären Strukturen eine hohe Relevanz besitzt. Diese Situation stellt auch Arbeitgeber vor die Herausforderung, das Arbeitsumfeld als sicheren Raum zu gewährleisten und Betroffenen Unterstützung anzubieten. In Deutschland schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zwar primär vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, die gesamtgesellschaftliche Ächtung und Prävention von Gewalt ist jedoch eine übergreifende Pflicht, die sich aus dem Arbeitsschutz ableitet.
Der Aktionszeitraum der Kampagne beginnt jährlich am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen. Dieser Gedenktag wurde von der UN zur Erinnerung an die Ermordung der Schwestern Mirabal in der Dominikanischen Republik im Jahr 1960 gewählt.
Die 16 Tage Aktivismus schließen den Kreis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Diese Verknüpfung unterstreicht, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte darstellt. Während dieser 16 Tage werden Regierungen, lokale Behörden und Unternehmen weltweit dazu aufgerufen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei geht es nicht nur um das Setzen sichtbarer Zeichen, sondern um die tatsächliche Umsetzung von Präventionsstrategien.
Die globalen und nationalen Statistiken verdeutlichen: Gewalt ist nicht nur ein privates, sondern ein systemisches Problem, das entschlossenes Handeln aller Organisationen erfordert.
Organisationale Verantwortung: Prävention am Arbeitsplatz und lokale Beteiligung
Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist nicht nur eine Aufgabe der Zivilgesellschaft, sondern auch eine organisatorische Pflicht. Gewalt, ob sie im privaten Raum oder direkt am Arbeitsplatz stattfindet (z. B. als sexuelle Belästigung oder Mobbing), beeinflusst die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit und die Produktivität der Beschäftigten.
Betriebe, Verwaltungen und Hochschulen haben eine Fürsorgepflicht und sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Diese Beurteilung muss auch psychische Belastungen umfassen, die aus Diskriminierung oder Gewalterfahrung resultieren können. Speziell das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu schützen.
Die Rolle von Betriebsrat und HR
Der Betriebsrat (BR) spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Präventionsarbeit. Er hat Mitbestimmungsrechte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) und kann Initiativen für die Erstellung von Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct) sowie für Schulungen zur Gewaltprävention einfordern.
Die Personalabteilung (HR) und die Unternehmensleitung sind verantwortlich für die Schaffung einer internen Anlaufstelle und die Etablierung klarer, niedrigschwelliger Beschwerdewege. Wichtig ist die transparente Kommunikation von Konsequenzen bei Verstößen, insbesondere bei Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellen.
Konkrete Aktionen und sichtbare Zeichen
Die Kampagne „Orange the World“ bietet Organisationen die Möglichkeit, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus ein klares, sichtbares Signal zu senden. Die lokale Beteiligung trägt dazu bei, das Tabu um das Thema zu brechen und die interne Sensibilisierung zu fördern.
Praxisbeispiele zeigen, wie Organisationen in Deutschland und Österreich die 16 Tage des Aktivismus nutzen:
- Lichtaktionen: Gebäude und Wahrzeichen werden orange beleuchtet, um öffentlichkeitswirksam auf die Problematik hinzuweisen. Dies setzt ein starkes visuelles Zeichen, dass die Organisation Haltung zeigt (siehe Beispiel der TH Köln oder der Stadtwerke Marburg).
- Interne Kommunikation: Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende zu den Themen Interventionsstrategien und Antidiskriminierung werden durchgeführt.
- Öffentliche Bekenntnisse: Kommunale Betriebe und Verwaltungen nutzen Pressemitteilungen, um ihr Engagement gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu bekräftigen.
Die Teilnahme an „Orange the World“ verstärkt die interne Kultur der Achtsamkeit und unterstützt die nachhaltige Verankerung der Präventionsarbeit als Teil der unternehmerischen Sozialverantwortung.
Fazit: Ein Signal für eine gewaltfreie Zukunft
Die UN-Kampagne „Orange the World“ dient als essenzieller, jährlich wiederkehrender Impulsgeber. Sie sorgt für die notwendige globale Aufmerksamkeit für die andauernde Krise der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Farbe Orange symbolisiert dabei die Hoffnung auf eine gewaltfreie Zukunft.
Für Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen ist die aktive Beteiligung eine konkrete Umsetzung der betrieblichen Fürsorgepflicht und der Unternehmensverantwortung. Gewaltprävention darf jedoch nicht auf die 16 Aktionstage begrenzt bleiben. Nur durch die Etablierung dauerhafter Strukturen, konsequente Schulung und klare interne Richtlinien kann ein echter kultureller Wandel erreicht werden. Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche und damit auch betriebliche Daueraufgabe.
Weiterführende Quellen
- Orange the World | UN Women – Headquarters
https://www.unwomen.org/en/what-we-do/ending-violence-against-women/unite/orange-the-world - International Day for the Elimination of Violence against Women
https://www.unesco.org/en/days/elimination-violence-against-women - Kampagne „Orange the World
https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/initiative-gewalt-gegen-frauen-und-kampagnen/orange-the-world.html - Lichtaktion zur UN-Kampagne „Orange The World“ am Ubierring 48 …
https://www.th-koeln.de/hochschule/lichtaktion-zur-un-kampagne-orange-the-world-am-ubierring-48_110059.php - Stadtwerke Marburg unterstützen UN-Kampagne „Orange the World …
https://www.stadtwerke-marburg.de/service/pressearchiv/news?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=758&cHash=1c6acde127c5723c0fb29f3b392062d
Organisationale Verantwortung: Prävention am Arbeitsplatz und lokale Beteiligung
Organisationen, Betriebe und Verwaltungen tragen eine direkte Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das explizit auch die psychische Gesundheit umfasst. Gewalt, sei sie physischer oder psychischer Natur, stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Geschlechtsspezifische Gewalt, die sich häufig als sexuelle Belästigung oder Mobbing manifestiert, fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber zudem, Beschäftigte vor Benachteiligungen und Belästigungen, einschließlich sexueller Belästigung (§ 3 Abs. 3 AGG), zu schützen.
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Prävention. Er verfügt über Mitbestimmungsrechte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) sowie Überwachungsrechte (§ 80 BetrVG). Betriebsräte können auf die Verabschiedung einer Betriebsvereinbarung drängen, welche klare Prozesse zur Meldung und Sanktionierung von Gewalt und Belästigung festlegt. Solche Vereinbarungen müssen vertrauliche Anlaufstellen, schnelle Untersuchungsverfahren und Schutzmaßnahmen für Betroffene garantieren.
Die Teilnahme an Kampagnen wie „Orange the World“ dient der internen und externen Sensibilisierung. Durch die Beteiligung signalisiert die Organisation, dass sie Gewalt nicht toleriert. Konkrete lokale Aktionen können die orangefarbene Beleuchtung von Betriebsgebäuden oder Verwaltungszentralen sein. Dieses sichtbare Zeichen (siehe z. B. die Aktionen der TH Köln oder der Stadtwerke Marburg) schafft Aufmerksamkeit und öffnet Räume für Dialog.
Neben der Symbolik sind strukturelle Maßnahmen entscheidend:
- Schulung: Regelmäßige Pflichtschulungen für Führungskräfte und Belegschaft zu Geschlechtergerechtigkeit, Prävention von Belästigung und dem korrekten Umgang mit Vorfällen.
- Ressourcen: Bereitstellung von psychosozialen Beratungsangeboten oder Kooperationen mit externen Beratungsstellen.
- Interne Kommunikation: Kontinuierliche Kommunikation der Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form geschlechtsspezifischer Gewalt.
Diese präventive Arbeit muss weit über die 16 Aktionstage hinaus als integraler Bestandteil der Unternehmenskultur etabliert werden.
Fazit: Ein Signal für eine gewaltfreie Zukunft
Die UN-Kampagne „Orange the World“ liefert jährlich einen kritischen und sichtbaren Anstoß, um die Problematik geschlechtsspezifischer Gewalt ins Zentrum der öffentlichen und betrieblichen Aufmerksamkeit zu rücken. Die 16 Tage des Aktivismus sind jedoch nur der Fokuspunkt für eine nachhaltige Präventionsarbeit. Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die aktive Verantwortung von Arbeitgebern, Personalverantwortlichen und Betriebsräten erfordert. Dies umfasst die Etablierung klarer, rechtssicherer Richtlinien, effektive Beschwerdemechanismen und die Förderung einer Unternehmenskultur, die Gleichstellung und Respekt bedingungslos lebt. Das orange Signal steht somit nicht nur für Hoffnung, sondern auch für die dringende Notwendigkeit struktureller Veränderungen.
Weiterführende Quellen
Orange the World | UN Women – Headquarters
https://www.unwomen.org/en/what-we-do/ending-violence-against-women/unite/orange-the-world
Die offizielle Seite der UN Women, welche die Initiative UNiTE by 2030 und die zentralen Ziele der Kampagne darstellt.
Kampagne „Orange the World“
https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/initiative-gewalt-gegen-frauen-und-kampagnen/orange-the-world.html
Informationen zur Implementierung der Kampagne in nationalen Kontexten und zur Unterscheidung von UNiTE und Orange the World.
International Day for the Elimination of Violence against Women
https://www.unesco.org/en/days/elimination-violence-against-women
Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung des 25. November und die Beteiligung der UNESCO an der Kampagne UNiTE.





