Orange the World: UN-Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Orange the World: UN-Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt stellt welt­weit eine der gra­vie­rends­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dar und betrifft Frau­en und Mäd­chen in allen sozia­len Schich­ten, Kul­tu­ren und Län­dern. Trotz inter­na­tio­na­ler Abkom­men ist die Bedro­hung durch phy­si­sche, psy­chi­sche und öko­no­mi­sche Gewalt wei­ter­hin prä­sent – sowohl im pri­va­ten Umfeld als auch am Arbeits­platz. Als Reak­ti­on auf die­ses glo­ba­le Pro­blem rief die Orga­ni­sa­ti­on der Ver­ein­ten Natio­nen (UN) die Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ ins Leben. Die­se Initia­ti­ve for­dert jähr­lich im Rah­men der „16 Tage des Akti­vis­mus gegen Gewalt an Frau­en und Mäd­chen“ (vom 25. Novem­ber bis 10. Dezem­ber) Regie­run­gen, Orga­ni­sa­tio­nen und die Zivil­ge­sell­schaft dazu auf, ein sicht­ba­res Zei­chen zu set­zen. Ziel die­ses Arti­kels ist es, die Hin­ter­grün­de die­ser UN-Kam­pa­gne zu beleuch­ten und ihre Rele­vanz für betrieb­li­che Prä­ven­ti­ons­ar­beit her­aus­zu­stel­len.

Ursprung, Zielsetzung und Symbolik der UN-Kampagne „Orange the World“

Die Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ ist die öffent­lich­keits­wirk­sa­me Säu­le einer umfas­sen­de­ren Stra­te­gie der Ver­ein­ten Natio­nen. Die his­to­ri­schen Wur­zeln der Initia­ti­ve lie­gen in der ers­ten Mobi­li­sie­rung von Frau­en­rechts­ak­ti­vis­ten im Jahr 1991, die den Zeit­raum von 16 Tagen für den Akti­vis­mus fest­leg­ten. For­mal ist die Kam­pa­gne in die 2008 vom UN-Gene­ral­se­kre­tär initi­ier­te Stra­te­gie UNiTE by 2030 to End Vio­lence against Women ein­ge­bet­tet.

Haupt­ziel von UNiTE ist die Mobi­li­sie­rung aller gesell­schaft­li­chen Akteu­re, um die glo­ba­le Gewalt gegen Frau­en und Mäd­chen zu been­den. Dazu gehört die For­de­rung nach bes­se­ren Geset­zen, umfas­sen­de­ren Dienst­leis­tun­gen für Über­le­ben­de und der Bereit­stel­lung aus­rei­chen­der finan­zi­el­ler Mit­tel für Prä­ven­ti­ons­pro­gram­me.

Die zen­tra­le Bedeu­tung der Kam­pa­gne liegt in ihrer Sym­bo­lik. Die Far­be Oran­ge dient als Signal für eine gewalt­freie Zukunft. Sie soll Hoff­nung, Opti­mis­mus und eine kla­re Posi­tio­nie­rung gegen die Gewalt ver­mit­teln. Durch das oran­ge­far­be­ne Anstrah­len von Gebäu­den, Denk­mä­lern oder Fir­men­sit­zen wäh­rend der 16 Tage des Akti­vis­mus wird welt­weit ein sicht­ba­res Zei­chen der Soli­da­ri­tät gesetzt und die Öffent­lich­keit zur Teil­nah­me auf­ge­for­dert. Die Initia­ti­ve betont, dass die Been­di­gung geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt eine Kern­for­de­rung der Men­schen­rech­te dar­stellt und somit für alle Orga­ni­sa­tio­nen ver­pflich­tend ist.

Die globale Dimension der Gewalt: Fakten, Zahlen und der Aktionszeitraum

Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt ist ein tief ver­wur­zel­tes, struk­tu­rel­les Pro­blem. Welt­wei­te Stu­di­en zei­gen, dass etwa jede drit­te Frau im Lau­fe ihres Lebens Opfer phy­si­scher oder sexu­el­ler Gewalt wird. Die­se Zah­len bele­gen die glo­ba­le Dring­lich­keit des The­mas. Die Fol­gen rei­chen von phy­si­schen Ver­let­zun­gen über psy­chi­sche Trau­ma­ta bis hin zu öko­no­mi­scher Benach­tei­li­gung.

Auch in Deutsch­land ist die Bedro­hung prä­sent. Kri­mi­nal­sta­tis­ti­sche Daten zei­gen, dass Gewalt in Part­ner­schaf­ten und fami­liä­ren Struk­tu­ren eine hohe Rele­vanz besitzt. Die­se Situa­ti­on stellt auch Arbeit­ge­ber vor die Her­aus­for­de­rung, das Arbeits­um­feld als siche­ren Raum zu gewähr­leis­ten und Betrof­fe­nen Unter­stüt­zung anzu­bie­ten. In Deutsch­land schützt das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) zwar pri­mär vor Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz, die gesamt­ge­sell­schaft­li­che Äch­tung und Prä­ven­ti­on von Gewalt ist jedoch eine über­grei­fen­de Pflicht, die sich aus dem Arbeits­schutz ablei­tet.

Der Akti­ons­zeit­raum der Kam­pa­gne beginnt jähr­lich am 25. Novem­ber, dem Inter­na­tio­na­len Tag zur Been­di­gung der Gewalt gegen Frau­en. Die­ser Gedenk­tag wur­de von der UN zur Erin­ne­rung an die Ermor­dung der Schwes­tern Mira­bal in der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik im Jahr 1960 gewählt.

Die 16 Tage Akti­vis­mus schlie­ßen den Kreis zum 10. Dezem­ber, dem Inter­na­tio­na­len Tag der Men­schen­rech­te. Die­se Ver­knüp­fung unter­streicht, dass Gewalt gegen Frau­en eine Ver­let­zung fun­da­men­ta­ler Men­schen­rech­te dar­stellt. Wäh­rend die­ser 16 Tage wer­den Regie­run­gen, loka­le Behör­den und Unter­neh­men welt­weit dazu auf­ge­ru­fen, kon­kre­te Maß­nah­men zu ergrei­fen. Dabei geht es nicht nur um das Set­zen sicht­ba­rer Zei­chen, son­dern um die tat­säch­li­che Umset­zung von Prä­ven­ti­ons­stra­te­gien.

Die glo­ba­len und natio­na­len Sta­tis­ti­ken ver­deut­li­chen: Gewalt ist nicht nur ein pri­va­tes, son­dern ein sys­te­mi­sches Pro­blem, das ent­schlos­se­nes Han­deln aller Orga­ni­sa­tio­nen erfor­dert.

Organisationale Verantwortung: Prävention am Arbeitsplatz und lokale Beteiligung

Die Bekämp­fung geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt ist nicht nur eine Auf­ga­be der Zivil­ge­sell­schaft, son­dern auch eine orga­ni­sa­to­ri­sche Pflicht. Gewalt, ob sie im pri­va­ten Raum oder direkt am Arbeits­platz statt­fin­det (z. B. als sexu­el­le Beläs­ti­gung oder Mob­bing), beein­flusst die Arbeits­fä­hig­keit, die Gesund­heit und die Pro­duk­ti­vi­tät der Beschäf­tig­ten.

Betrie­be, Ver­wal­tun­gen und Hoch­schu­len haben eine Für­sor­ge­pflicht und sind nach dem Arbeits­schutz­ge­setz (ArbSchG) zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ver­pflich­tet. Die­se Beur­tei­lung muss auch psy­chi­sche Belas­tun­gen umfas­sen, die aus Dis­kri­mi­nie­rung oder Gewalt­er­fah­rung resul­tie­ren kön­nen. Spe­zi­ell das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ver­pflich­tet Arbeit­ge­ber, Beschäf­tig­te vor Benach­tei­li­gun­gen auf­grund des Geschlechts zu schüt­zen.

Die Rolle von Betriebsrat und HR

Der Betriebs­rat (BR) spielt eine zen­tra­le Rol­le in der betrieb­li­chen Prä­ven­ti­ons­ar­beit. Er hat Mit­be­stim­mungs­rech­te im Bereich des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) und kann Initia­ti­ven für die Erstel­lung von Ver­hal­tens­richt­li­ni­en (Code of Con­duct) sowie für Schu­lun­gen zur Gewalt­prä­ven­ti­on ein­for­dern.

Die Per­so­nal­ab­tei­lung (HR) und die Unter­neh­mens­lei­tung sind ver­ant­wort­lich für die Schaf­fung einer inter­nen Anlauf­stel­le und die Eta­blie­rung kla­rer, nied­rig­schwel­li­ger Beschwer­de­we­ge. Wich­tig ist die trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on von Kon­se­quen­zen bei Ver­stö­ßen, ins­be­son­de­re bei Fäl­len sexu­el­ler Beläs­ti­gung am Arbeits­platz, die eine schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung dar­stel­len.

Konkrete Aktionen und sichtbare Zeichen

Die Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ bie­tet Orga­ni­sa­tio­nen die Mög­lich­keit, über die gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen hin­aus ein kla­res, sicht­ba­res Signal zu sen­den. Die loka­le Betei­li­gung trägt dazu bei, das Tabu um das The­ma zu bre­chen und die inter­ne Sen­si­bi­li­sie­rung zu för­dern.

Pra­xis­bei­spie­le zei­gen, wie Orga­ni­sa­tio­nen in Deutsch­land und Öster­reich die 16 Tage des Akti­vis­mus nut­zen:

  • Licht­ak­tio­nen: Gebäu­de und Wahr­zei­chen wer­den oran­ge beleuch­tet, um öffent­lich­keits­wirk­sam auf die Pro­ble­ma­tik hin­zu­wei­sen. Dies setzt ein star­kes visu­el­les Zei­chen, dass die Orga­ni­sa­ti­on Hal­tung zeigt (sie­he Bei­spiel der TH Köln oder der Stadt­wer­ke Mar­burg).
  • Inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on: Schu­lun­gen für Füh­rungs­kräf­te und Mit­ar­bei­ten­de zu den The­men Inter­ven­ti­ons­stra­te­gien und Anti­dis­kri­mi­nie­rung wer­den durch­ge­führt.
  • Öffent­li­che Bekennt­nis­se: Kom­mu­na­le Betrie­be und Ver­wal­tun­gen nut­zen Pres­se­mit­tei­lun­gen, um ihr Enga­ge­ment gegen geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt zu bekräf­ti­gen.

Die Teil­nah­me an „Oran­ge the World“ ver­stärkt die inter­ne Kul­tur der Acht­sam­keit und unter­stützt die nach­hal­ti­ge Ver­an­ke­rung der Prä­ven­ti­ons­ar­beit als Teil der unter­neh­me­ri­schen Sozi­al­ver­ant­wor­tung.

Fazit: Ein Signal für eine gewaltfreie Zukunft

Die UN-Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ dient als essen­zi­el­ler, jähr­lich wie­der­keh­ren­der Impuls­ge­ber. Sie sorgt für die not­wen­di­ge glo­ba­le Auf­merk­sam­keit für die andau­ern­de Kri­se der Gewalt gegen Frau­en und Mäd­chen. Die Far­be Oran­ge sym­bo­li­siert dabei die Hoff­nung auf eine gewalt­freie Zukunft.

Für Betrie­be, Ver­wal­tun­gen und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ist die akti­ve Betei­li­gung eine kon­kre­te Umset­zung der betrieb­li­chen Für­sor­ge­pflicht und der Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung. Gewalt­prä­ven­ti­on darf jedoch nicht auf die 16 Akti­ons­ta­ge begrenzt blei­ben. Nur durch die Eta­blie­rung dau­er­haf­ter Struk­tu­ren, kon­se­quen­te Schu­lung und kla­re inter­ne Richt­li­ni­en kann ein ech­ter kul­tu­rel­ler Wan­del erreicht wer­den. Die Bekämp­fung geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che und damit auch betrieb­li­che Dau­er­auf­ga­be.

Weiterführende Quellen

Organisationale Verantwortung: Prävention am Arbeitsplatz und lokale Beteiligung

Orga­ni­sa­tio­nen, Betrie­be und Ver­wal­tun­gen tra­gen eine direk­te Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Beschäf­tig­ten. Die­se Pflicht ergibt sich aus dem Arbeits­schutz­ge­setz (ArbSchG), das expli­zit auch die psy­chi­sche Gesund­heit umfasst. Gewalt, sei sie phy­si­scher oder psy­chi­scher Natur, stellt eine erheb­li­che Gefähr­dung dar. Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt, die sich häu­fig als sexu­el­le Beläs­ti­gung oder Mob­bing mani­fes­tiert, fällt unter die Für­sor­ge­pflicht des Arbeit­ge­bers. Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ver­pflich­tet Arbeit­ge­ber zudem, Beschäf­tig­te vor Benach­tei­li­gun­gen und Beläs­ti­gun­gen, ein­schließ­lich sexu­el­ler Beläs­ti­gung (§ 3 Abs. 3 AGG), zu schüt­zen.

Der Betriebs­rat spielt eine zen­tra­le Rol­le in der betrieb­li­chen Prä­ven­ti­on. Er ver­fügt über Mit­be­stim­mungs­rech­te im Bereich des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) sowie Über­wa­chungs­rech­te (§ 80 BetrVG). Betriebs­rä­te kön­nen auf die Ver­ab­schie­dung einer Betriebs­ver­ein­ba­rung drän­gen, wel­che kla­re Pro­zes­se zur Mel­dung und Sank­tio­nie­rung von Gewalt und Beläs­ti­gung fest­legt. Sol­che Ver­ein­ba­run­gen müs­sen ver­trau­li­che Anlauf­stel­len, schnel­le Unter­su­chungs­ver­fah­ren und Schutz­maß­nah­men für Betrof­fe­ne garan­tie­ren.

Die Teil­nah­me an Kam­pa­gnen wie „Oran­ge the World“ dient der inter­nen und exter­nen Sen­si­bi­li­sie­rung. Durch die Betei­li­gung signa­li­siert die Orga­ni­sa­ti­on, dass sie Gewalt nicht tole­riert. Kon­kre­te loka­le Aktio­nen kön­nen die oran­ge­far­be­ne Beleuch­tung von Betriebs­ge­bäu­den oder Ver­wal­tungs­zen­tra­len sein. Die­ses sicht­ba­re Zei­chen (sie­he z. B. die Aktio­nen der TH Köln oder der Stadt­wer­ke Mar­burg) schafft Auf­merk­sam­keit und öff­net Räu­me für Dia­log.

Neben der Sym­bo­lik sind struk­tu­rel­le Maß­nah­men ent­schei­dend:

  1. Schu­lung: Regel­mä­ßi­ge Pflicht­schu­lun­gen für Füh­rungs­kräf­te und Beleg­schaft zu Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit, Prä­ven­ti­on von Beläs­ti­gung und dem kor­rek­ten Umgang mit Vor­fäl­len.
  2. Res­sour­cen: Bereit­stel­lung von psy­cho­so­zia­len Bera­tungs­an­ge­bo­ten oder Koope­ra­tio­nen mit exter­nen Bera­tungs­stel­len.
  3. Inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on: Kon­ti­nu­ier­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on der Null-Tole­ranz-Poli­tik gegen­über jeder Form geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt.

Die­se prä­ven­ti­ve Arbeit muss weit über die 16 Akti­ons­ta­ge hin­aus als inte­gra­ler Bestand­teil der Unter­neh­mens­kul­tur eta­bliert wer­den.

Fazit: Ein Signal für eine gewaltfreie Zukunft

Die UN-Kam­pa­gne „Oran­ge the World“ lie­fert jähr­lich einen kri­ti­schen und sicht­ba­ren Anstoß, um die Pro­ble­ma­tik geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt ins Zen­trum der öffent­li­chen und betrieb­li­chen Auf­merk­sam­keit zu rücken. Die 16 Tage des Akti­vis­mus sind jedoch nur der Fokus­punkt für eine nach­hal­ti­ge Prä­ven­ti­ons­ar­beit. Die Bekämp­fung von Gewalt an Frau­en und Mäd­chen ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be, die die akti­ve Ver­ant­wor­tung von Arbeit­ge­bern, Per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen und Betriebs­rä­ten erfor­dert. Dies umfasst die Eta­blie­rung kla­rer, rechts­si­che­rer Richt­li­ni­en, effek­ti­ve Beschwer­de­me­cha­nis­men und die För­de­rung einer Unter­neh­mens­kul­tur, die Gleich­stel­lung und Respekt bedin­gungs­los lebt. Das oran­ge Signal steht somit nicht nur für Hoff­nung, son­dern auch für die drin­gen­de Not­wen­dig­keit struk­tu­rel­ler Ver­än­de­run­gen.

Weiterführende Quellen

Oran­ge the World | UN Women – Head­quar­ters
https://www.unwomen.org/en/what-we-do/ending-violence-against-women/unite/orange-the-world
Die offi­zi­el­le Sei­te der UN Women, wel­che die Initia­ti­ve UNiTE by 2030 und die zen­tra­len Zie­le der Kam­pa­gne dar­stellt.

Kam­pa­gne „Oran­ge the World“
https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/initiative-gewalt-gegen-frauen-und-kampagnen/orange-the-world.html
Infor­ma­tio­nen zur Imple­men­tie­rung der Kam­pa­gne in natio­na­len Kon­tex­ten und zur Unter­schei­dung von UNiTE und Oran­ge the World.

Inter­na­tio­nal Day for the Eli­mi­na­ti­on of Vio­lence against Women
https://www.unesco.org/en/days/elimination-violence-against-women
Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Bedeu­tung des 25. Novem­ber und die Betei­li­gung der UNESCO an der Kam­pa­gne UNiTE.