Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bildet seit den frühen 2000er-Jahren das Rückgrat der deutschen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Mit der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 rückte dieses Leitprinzip erneut in den Fokus der öffentlichen und politischen Debatte. Während das „Fördern“ den staatlichen Auftrag beschreibt, Menschen durch Qualifizierung, Beratung und finanzielle Absicherung den Weg zurück in Arbeit zu ebnen, steht das „Fordern“ für die Eigenverantwortung und die Mitwirkungspflicht der Betroffenen. Diese duale Strategie soll sicherstellen, dass Sozialleistungen nicht als bloße Alimentation, sondern als aktive Investition in die berufliche Zukunft verstanden werden. Das Ziel ist die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt und die Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Doch wie wird diese Balance in der Praxis des Bürgergelds gewahrt, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend? Für die betriebliche und soziale Beratungspraxis ist ein fundiertes Verständnis dieses Austausches zwischen Staat und Bürger unerlässlich.
Ursprung und Bedeutung: Was bedeutet Fördern und Fordern?
Das Leitprinzip „Fördern und Fordern“ markierte mit den Hartz-Reformen (2003–2005) einen Paradigmenwechsel in der deutschen Sozialgeschichte. Es transformierte das Verständnis von Sozialhilfe hin zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Rechtshistorisch basiert dieses Prinzip auf dem Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG). Es definiert ein wechselseitiges Verhältnis: Der Staat garantiert das soziokulturelle Existenzminimum, erwartet im Gegenzug jedoch, dass der Einzelne alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um seine Lebensgrundlage wieder eigenständig zu sichern.
Dieses Gleichgewicht ist für die Stabilität des Sozialsystems essenziell. Die Solidargemeinschaft bringt die Mittel für die Grundsicherung auf, was die moralische und rechtliche Verpflichtung der Empfänger begründet, ihre Arbeitskraft einzusetzen. In der Fachliteratur wird dieses Verhältnis oft als „kontraktualistisches Modell“ bezeichnet – eine Art Vertrag zwischen Individuum und Gesellschaft. Wie eine Analyse der Bundeszentrale für politische Bildung im Artikel Fördern und Fordern als erfolgreiches Leitprinzip darlegt, hat sich dieses Prinzip über Jahrzehnte als Steuerungsinstrument bewährt, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Eigenverantwortung zu stärken.
In der Beratungspraxis bedeutet dies: Leistungen werden nicht bedingungslos gewährt. Die Gewährung von Bürgergeld ist stets an die Bereitschaft gekoppelt, aktiv an der Beendigung der Hilfebedürftigkeit mitzuwirken. Ohne dieses Element der Gegenleistung würde die Akzeptanz des Sozialstaates innerhalb der arbeitenden Bevölkerung sinken.
Die Säule des Förderns: Investitionen in Qualifizierung und Vermittlung
Unter dem Begriff „Fördern“ bündelt der Gesetzgeber alle staatlichen Leistungen, die dazu dienen, Barrieren auf dem Weg in den Arbeitsmarkt abzubauen. Mit der Reform zum Bürgergeld hat sich der Fokus hierbei deutlich verschoben: Weg von der schnellen Vermittlung in irgendeinen Job (dem sogenannten Vermittlungsvorrang) hin zu einer nachhaltigen Qualifizierung. Das Ziel ist es, „Drehtüreffekte“ zu vermeiden, bei denen Betroffene nach kurzer Zeit in prekären Beschäftigungsverhältnissen wieder in den Leistungsbezug zurückkehren.
Zentrale Instrumente des Förderns im Rahmen des SGB II sind:
- Berufliche Weiterbildung: Das Bürgergeld legt ein besonderes Gewicht auf den Erwerb von Berufsabschlüssen. Mit dem Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich für abschlussbezogene Maßnahmen und dem Bürgergeld-Bonus von 75 Euro für andere Qualifizierungen werden finanzielle Anreize gesetzt.
- Ganzheitliches Coaching: Nach § 16k SGB II können Leistungsberechtigte eine umfassende Betreuung erhalten, die auch psychosoziale Probleme, Schulden oder Suchterkrankungen einbezieht, sofern diese einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen.
- Eingliederungsleistungen: Hierzu zählen die Übernahme von Bewerbungskosten, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Ein wesentliches Element der Neuausrichtung ist die Abkehr vom reinen Verwaltungsakt hin zu einem kooperativen Prozess. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung abgelöst hat. Er soll in verständlicher Sprache festhalten, welche Schritte gemeinsam unternommen werden. Laut Haufe Online Redaktion ist dieses System darauf ausgerichtet, individuelle Potenziale zu erkennen und durch gezielte Förderung die Beschäftigungsfähigkeit dauerhaft zu erhöhen.
Das „Fördern“ ist somit kein passives Empfangen von Leistungen, sondern eine aktive Unterstützung des Staates, die dem Einzelnen das Werkzeug für den beruflichen Aufstieg zur Verfügung stellt. Damit dieser Prozess jedoch erfolgreich ist, muss die Bereitschaft des Einzelnen vorhanden sein, diese Angebote anzunehmen – womit die Brücke zur zweiten Säule, dem Fordern, geschlagen ist.
Die Säule des Forderns: Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung
Das Prinzip des „Forderns“ ist die rechtliche Kehrseite staatlicher Transferleistungen. Es basiert auf der Erwartung, dass Leistungsberechtigte alle verfügbaren Mittel und Kräfte einsetzen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 2 SGB II, der den Grundsatz der Eigenverantwortung normiert. Demnach müssen Bezieher von Bürgergeld aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen.
Ein zentrales Instrument dieser Säule ist der Kooperationsplan, der die frühere Eingliederungsvereinbarung abgelöst hat. Er dient als rechtlich verbindlicher Fahrplan, in dem die vereinbarten Eigenbemühungen (z. B. eine festgelegte Anzahl an Bewerbungen pro Monat) und die Unterstützung durch das Jobcenter festgehalten werden. Trotz des kooperativen Ansatzes bleibt die Mitwirkungspflicht bestehen. Werden Termine ohne wichtigen Grund versäumt oder vereinbarte Bemühungen nicht nachgewiesen, greifen gesetzlich geregelte Leistungsminderungen.
Die rechtliche Ausgestaltung dieser Sanktionen folgt engen Grenzen, die insbesondere durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) definiert wurden. Demnach dürfen Kürzungen des Regelbedarfs grundsätzlich die Grenze von 30 Prozent nicht überschreiten, um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht zu gefährden. Zudem müssen die Rechtsfolgen für die Betroffenen verhältnismäßig und transparent sein.
Neben der Suche nach Arbeit umfasst das „Fordern“ auch die Erreichbarkeit. Leistungsberechtigte müssen sicherstellen, dass sie für das Jobcenter an jedem Werktag postalisch erreichbar sind. Auch die Zumutbarkeit von Stellenangeboten ist in § 10 SGB II klar geregelt: Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, körperliche oder geistige Einschränkungen, die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen stehen dem entgegen. Für die betriebliche Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen auf ein gefestigtes System von Rechten und Pflichten treffen, das die Arbeitsaufnahme flankiert.
Das Prinzip Fördern und Fordern im Bürgergeld: Eine moderne Neuausrichtung?
Mit der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber das Leitprinzip „Fördern und Fordern“ an die Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes angepasst. Kritiker sprachen initial von einer Aufweichung des Leistungsprinzips, während Befürworter eine notwendige Modernisierung sahen. Tatsächlich wurden durch die Reform Parameter verschoben, um die Nachhaltigkeit der Integration zu stärken.
Ein wesentliches Element dieser Neuausrichtung ist die Einführung einer Karenzzeit für Wohnung und Heizung sowie ein deutlich erhöhtes Schonvermögen im ersten Jahr des Leistungsbezugs. Dies soll den Betroffenen ermöglichen, sich voll auf die berufliche Neuorientierung zu konzentrieren, ohne unmittelbar den Verlust des gewohnten Lebensumfelds befürchten zu müssen. Diese Phase wird oft als Vertrauenszeit bezeichnet, wobei jedoch betont werden muss, dass die Mitwirkungspflichten bei Pflichtverletzungen (z. B. Meldeversäumnissen) bereits ab dem ersten Tag gelten.
Die wohl bedeutendste Änderung ist der Wegfall des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Während früher das Ziel darin bestand, Arbeitslose so schnell wie möglich in irgendeine Beschäftigung zu vermitteln (häufig in Helferstellen), liegt der Fokus nun auf der Qualifizierung. Durch den Weiterbildungsbonus und das Bürgergeld-Bonus-System werden Anreize geschaffen, Berufsabschlüsse nachzuholen oder Umschulungen zu absolvieren.
Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche bedeutet diese Neuausrichtung im Jahr 2026 eine Chance: Die Arbeitsverwaltung agiert verstärkt als Partner in der Personalentwicklung. Anstatt kurzfristiger Vermittlungserfolge steht die Entwicklung von Fachkräften im Vordergrund. Das Prinzip bleibt gewahrt, doch das „Fördern“ hat durch Investitionen in Humankapital an Tiefe gewonnen, während das „Fordern“ stärker auf die langfristige Arbeitsmarktfähigkeit abzielt als auf die bloße Statistikbereinigung.
Fazit
Das Leitprinzip „Fördern und Fordern“ bleibt auch unter den Bedingungen des Bürgergelds der zentrale Kompass der deutschen Sozialpolitik. Es markiert das sozialstaatliche Austauschverhältnis zwischen der Solidargemeinschaft und dem Individuum. Während die Reformen der letzten Jahre das Vertrauen in die Eigeninitiative der Bürger gestärkt und die Instrumente der Qualifizierung massiv ausgebaut haben, bleibt die Verpflichtung zur Mitwirkung ein unverzichtbarer Pfeiler des Systems.
Die Bilanz zeigt, dass eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration heute weniger über Druck und kurzfristige Vermittlung, sondern zunehmend über passgenaue Förderinstrumente und individuelle Beratung funktioniert. Dennoch sichern die rechtlich präzisierten Mitwirkungspflichten die Stabilität und Akzeptanz des Sozialstaats.
Für die betriebliche Praxis und die soziale Beratung ergibt sich daraus ein klares Bild: Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern ein modernes Sicherungssystem, das Mobilität und Qualifizierung verlangt. Der Ausblick auf die kommenden Jahre lässt erwarten, dass die Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle weiterhin die politische Debatte prägen wird, wobei der Fokus konsequent auf der Überwindung des Fachkräftemangels durch gezielte Förderung liegen muss.
Weiterführende Quellen
-
Fördern und Fordern als erfolgreiches Leitprinzip | Hartz IV | bpb.de
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/299222/foerdern-und-fordern-als-erfolgreiches-leitprinzip/
Historische Einordnung und Analyse des sozialstaatlichen Austauschverhältnisses. -
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) / 2 Prinzip Fördern und Fordern
https://www.haufe.de/id/beitrag/grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-buergergeld-2-prinzip-foerdern-und-fordern-HI11925727.html
Fachliche Erläuterung der Leistungen zur beruflichen Eingliederung im SGB II. -
§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/2.html
Gesetzestext zu den Eigenbemühungen und der Mitwirkungspflicht. -
Das neue Bürgergeld – Fördern und Fordern. Modern und fair. | FDP
https://www.fdp.de/das-neue-buergergeld
Politische Argumentation zur Wahrung des Leistungsprinzips in der Reform. -
Söder: Prinzip Fördern und Fordern bleibt – CSU
https://www.csu.de/aktuell/meldungen/soeder-prinzip-foerdern-und-fordern-bleibt/
Debatte um die Abgrenzung zum bedingungslosen Grundeinkommen. -
Wie wir fördern und fordern – Integration (Bayern)
https://www.in.bayern.de/infos-einheimische/foerdern-und-fordern/index.php.de
Anwendung des Prinzips in der bayerischen Integrationspolitik.





