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BGH-Urteil zur „klimaneutralen“ Werbung: Präzision statt Irreführung

Stell dir vor, du greifst im Supermarkt zu deinen Lieblingssüßigkeiten und siehst auf der Verpackung den Begriff „klimaneutral“. Du fühlst dich gut, denn du denkst, du trägst etwas zum Klimaschutz bei. Doch ganz so einfach ist das nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das dem Süßwarenhersteller Katjes verbietet, ohne weitere Erläuterungen mit „klimaneutral“ zu werben. Was bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher?

Das Urteil und seine Hintergründe

Katjes und das Versprechen der Klimaneutralität

Katjes hatte in einer auffälligen Werbekampagne und auf Produktverpackungen behauptet, ihre Produkte seien „klimaneutral“. Diese Aussage ließ jedoch viele Fragen offen. Die Wettbewerbszentrale klagte daraufhin gegen Katjes. Der Vorwurf: Irreführung der Verbraucher, da der Begriff „klimaneutral“ suggeriert, dass bei der Produktion keinerlei CO2-Emissionen entstehen – was in der Realität kaum der Fall ist.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH brachte Klarheit: Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss das auch erklären. Unternehmen sind nun verpflichtet, detailliert darzulegen, wie sie Klimaneutralität erreichen. Ein einfacher Verweis auf eine Webseite oder zusätzliche Informationen durch Links oder QR-Codes reicht nicht aus. Die relevanten Informationen müssen klar und verständlich direkt in der Werbung enthalten sein.

Fundierte Informationen: Das Urteil im Detail

Erklärungspflicht und Irreführung

Unternehmen müssen präzise erklären, was sie unter Klimaneutralität verstehen. Wird dieser Begriff verwendet, ohne zu erklären, wie CO2-Emissionen kompensiert oder reduziert werden, ist dies irreführend. Der BGH stellte fest, dass der Begriff „klimaneutral“ mehrdeutig und damit für Verbraucher verwirrend sein kann.

Auswirkungen auf die Werbung

Das Urteil betrifft nicht nur die Lebensmittelindustrie. Es gilt branchenübergreifend für alle Unternehmen, die mit umweltbezogenen Begriffen werben. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass Verbraucher nicht durch unklare oder täuschende Aussagen zum Klimaschutz in die Irre geführt werden.

Branchenweite Relevanz und zukünftige Regelungen

Ein Signal an alle Unternehmen

Das Urteil des BGH ist ein starkes Signal an alle Branchen, die Klimaneutralität oder ähnliche Begriffe in ihrer Werbung verwenden. Unternehmen müssen in Zukunft transparenter und präziser informieren. Dies könnte langfristig zu einem höheren Vertrauen der Verbraucher und einer besseren Marktregulierung führen.

Mögliche EU-weite Regelungen

Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil auch auf EU-Ebene nachklingt. Strengere Auflagen für die Werbung mit Umwelt- und Klimaschutzversprechen könnten folgen, um europaweit ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Zusammenfassung und Ausblick

Das BGH-Urteil setzt neue Maßstäbe für die Werbung mit klimabezogenen Begriffen. Der Begriff „klimaneutral“ darf nur noch verwendet werden, wenn Unternehmen genau erklären, wie sie diese Klimaneutralität erreichen. Dies soll verhindern, dass Verbraucher durch vage oder irreführende Aussagen getäuscht werden. Für die Zukunft bedeutet dies mehr Klarheit und Transparenz in der Werbung – zum Schutz der Verbraucher und zur Förderung eines ehrlichen Marktumfeldes.

Quellenangaben

  1. Tagesschau: Nach BGH-Urteil: Wie grüne Werbung transparenter werden muss
  2. FAZ: BGH: Katjes darf nicht „klimaneutral“ in Werbung nutzen
  3. Zeit Online: BGH-Urteil zu "klimaneutraler" Werbung