Das Antidiskriminierungsrecht umfasst gesetzliche Regelungen, die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung verhindern sollen. Es dient dem Schutz der Gleichbehandlung und der Förderung von Chancengleichheit in verschiedenen Lebensbereichen. In Deutschland ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine zentrale Grundlage dieses Rechtsgebiets. Ziel ist es, Benachteiligungen zu beseitigen und ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen.

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Das Egenberger-Urteil des Bundesverfassungsgerichts prägt das kirchliche Arbeitsrecht neu. Erfahre, wie Kirchen ihr Selbstbestimmungsrecht mit Antidiskriminierung vereinbaren müssen.

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Entdecke, wie Recht und Diversität soziale Gerechtigkeit fördern, Antidiskriminierung stärken und Chancengleichheit ermöglichen. Einblicke in Inklusion und Rechtspluralismus.