Arbeitgeberverantwortung

Arbeit­ge­ber­ver­ant­wor­tung beschreibt die Pflicht von Unter­neh­men und Füh­rungs­kräf­ten, für fai­re Arbeits­be­din­gun­gen, Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Beschäf­tig­ten zu sor­gen. Dazu gehö­ren auch die Ein­hal­tung arbeits­recht­li­cher Vor­schrif­ten, die För­de­rung von Chan­cen­gleich­heit und die Ver­ant­wor­tung für Wei­ter­ent­wick­lung und Wohl­be­fin­den der Mit­ar­bei­ten­den. Sie umfasst sowohl recht­li­che als auch ethi­sche Dimen­sio­nen, die über Min­dest­stan­dards hin­aus­ge­hen kön­nen. Arbeit­ge­ber­ver­ant­wor­tung ist damit ein zen­tra­ler Fak­tor für Moti­va­ti­on, Ver­trau­en und nach­hal­ti­gen Unter­neh­mens­er­folg.