Arbeitsminister

Der Arbeits­mi­nis­ter ist ein Mit­glied der Regie­rung, das für die Arbeits­markt­po­li­tik, die Arbeits­be­din­gun­gen und die sozia­le Sicher­heit ver­ant­wort­lich ist. Er oder sie ent­wi­ckelt Stra­te­gien zur För­de­rung von Beschäf­ti­gung und zur Bekämp­fung von Arbeits­lo­sig­keit. Zudem küm­mert sich der Arbeits­mi­nis­ter um The­men wie Arbeits­recht, Berufs­bil­dung und Arbeits­schutz. Die Auf­ga­ben kön­nen je nach Land vari­ie­ren, beinhal­ten jedoch in der Regel die Ver­tre­tung der Inter­es­sen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern.