Arbeitsplatzgarantie

Eine Arbeits­platz­ga­ran­tie sichert Arbeit­neh­mern im Fal­le von Betriebs­ver­än­de­run­gen oder ‑schlie­ßun­gen lang­fris­tig ihren bestehen­den Arbeits­platz. Sie wird meist in Tarif­ver­trä­gen oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen ver­an­kert, um Ent­las­sun­gen zu ver­mei­den und Pla­nungs­si­cher­heit zu geben. Eine sol­che Garan­tie stärkt das Ver­trau­en der Beschäf­tig­ten und för­dert die Sta­bi­li­tät im Unter­neh­men. Arbeit­ge­ber und Gewerk­schaf­ten ver­ein­ba­ren sie, um sozia­le Ver­ant­wor­tung und wirt­schaft­li­che Sicher­heit zu ver­bin­den.