Arbeitsrechte

Arbeits­rech­te sind die gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Ansprü­che und Schutz­maß­nah­men, die Arbeit­neh­mer in ihrem Arbeits­ver­hält­nis haben. Die­se Rech­te umfas­sen grund­le­gen­de Aspek­te wie das Recht auf fai­re Ent­loh­nung, gere­gel­te Arbeits­zei­ten, Pau­sen und Urlaubs­an­sprü­che. Wei­te­re wich­ti­ge Arbeits­rech­te beinhal­ten den Schutz vor unge­recht­fer­tig­ter Kün­di­gung, das Recht auf siche­re und gesun­de Arbeits­be­din­gun­gen sowie den Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung und Beläs­ti­gung am Arbeits­platz. Zusätz­lich haben Arbeit­neh­mer Rech­te auf Mit­be­stim­mung und Betei­li­gung durch gewähl­te Ver­tre­ter wie Betriebs­rä­te oder Gewerk­schaf­ten. Die­se Rech­te die­nen dazu, die Wür­de und die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu wah­ren und eine fai­re und gerech­te Arbeits­um­ge­bung zu gewähr­leis­ten.

  • Die Jahr­hun­dert­erklä­rung der ILO: Ein Fahr­plan für die Zukunft der Arbeit

    /

    Die Jahr­hun­dert­erklä­rung der ILO: Ein Fahr­plan für die Zukunft der Arbeit

    Die Inter­na­tio­na­le Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (ILO) hat seit ihrer Grün­dung im Jahr 1919 eine Schlüs­sel­rol­le in der For­mung glo­ba­ler Arbeits­stan­dards gespielt. Ihre Initia­ti­ven und Erklä­run­gen sind ent­schei­dend, um fai­re Arbeits­be­din­gun­gen welt­weit zu för­dern. Ein Mei­len­stein in der Geschich­te der ILO ist die Jahr­hun­dert­erklä­rung über die grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en und Rech­te bei der Arbeit, die 1998 ver­ab­schie­det wur­de. Die­se…