Arbeitsrechte

Arbeits­rech­te sind die gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Ansprü­che und Schutz­maß­nah­men, die Arbeit­neh­mer in ihrem Arbeits­ver­hält­nis haben. Die­se Rech­te umfas­sen grund­le­gen­de Aspek­te wie das Recht auf fai­re Ent­loh­nung, gere­gel­te Arbeits­zei­ten, Pau­sen und Urlaubs­an­sprü­che. Wei­te­re wich­ti­ge Arbeits­rech­te beinhal­ten den Schutz vor unge­recht­fer­tig­ter Kün­di­gung, das Recht auf siche­re und gesun­de Arbeits­be­din­gun­gen sowie den Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung und Beläs­ti­gung am Arbeits­platz. Zusätz­lich haben Arbeit­neh­mer Rech­te auf Mit­be­stim­mung und Betei­li­gung durch gewähl­te Ver­tre­ter wie Betriebs­rä­te oder Gewerk­schaf­ten. Die­se Rech­te die­nen dazu, die Wür­de und die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu wah­ren und eine fai­re und gerech­te Arbeits­um­ge­bung zu gewähr­leis­ten.