Arbeitsschutzgesetz

Arbeits­schutz umfasst alle Maß­nah­men und Vor­schrif­ten, die dar­auf abzie­len, die Gesund­heit und Sicher­heit von Beschäf­tig­ten am Arbeits­platz zu gewähr­leis­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Ver­hü­tung von Arbeits­un­fäl­len, der Schutz vor arbeits­be­ding­ten Gesund­heits­ge­fah­ren und die Schaf­fung siche­rer Arbeits­be­din­gun­gen. Arbeits­schutz­ge­set­ze und ‑ver­ord­nun­gen defi­nie­ren die Pflich­ten von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zur Gewähr­leis­tung eines siche­ren Arbeits­um­fel­des. Ziel ist es, Risi­ken zu mini­mie­ren und das Wohl­be­fin­den der Mit­ar­bei­ter zu för­dern.