Arbeitsunfähigkeit

Arbeits­un­fä­hig­keit bezeich­net den Zustand, in dem eine Per­son auf­grund von Krank­heit, Unfall oder ande­ren gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen vor­über­ge­hend oder dau­er­haft nicht in der Lage ist, ihre beruf­li­chen Tätig­kei­ten aus­zu­üben. Sie wird in der Regel durch eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung bestä­tigt und ist Grund­la­ge für Ent­gelt­fort­zah­lung und gege­be­nen­falls Kran­ken­geld. Arbeits­un­fä­hig­keit kann phy­si­sche oder psy­chi­sche Ursa­chen haben und spielt eine zen­tra­le Rol­le im Arbeits- und Sozi­al­recht.