Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU) ist ein ärzt­li­ches Doku­ment, das beschei­nigt, dass ein Arbeit­neh­mer auf­grund von Krank­heit oder Ver­let­zung vor­über­ge­hend sei­ne beruf­li­che Tätig­keit nicht aus­üben kann. Sie dient als recht­li­cher Nach­weis gegen­über dem Arbeit­ge­ber und der Kran­ken­kas­se, um den Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung oder Kran­ken­geld zu sichern. Wäh­rend die Beschei­ni­gung die vor­aus­sicht­li­che Dau­er der Abwe­sen­heit nennt, ent­hält sie zum Schutz der Pri­vat­sphä­re des Pati­en­ten kei­ne medi­zi­ni­sche Dia­gno­se für den Arbeit­ge­ber. In Deutsch­land erfolgt die Über­mitt­lung der Daten mitt­ler­wei­le über­wie­gend digi­tal als elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU) direkt von der Arzt­pra­xis an die Kran­ken­kas­se.