Attraktivität

Attrak­ti­vi­tät bezeich­net die Eigen­schaft oder Wir­kung, anzie­hend, inter­es­sant oder vor­teil­haft zu erschei­nen. Im gesell­schaft­li­chen oder wirt­schaft­li­chen Kon­text meint Attrak­ti­vi­tät oft die Anzie­hungs­kraft von Arbeit­ge­bern, Regio­nen oder Ange­bo­ten, zum Bei­spiel im Wett­be­werb um Fach­kräf­te. Sie ent­steht durch Fak­to­ren wie Arbeits­be­din­gun­gen, Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten, Image oder Stand­ort­vor­tei­le. Attrak­ti­vi­tät ist damit ein ent­schei­den­der Fak­tor für Aus­wahl­ent­schei­dun­gen und lang­fris­ti­ge Bin­dung.