Beamtenrecht

Das Beam­ten­recht regelt die Rechts­ver­hält­nis­se von Beam­ten in Deutsch­land. Es umfasst Vor­schrif­ten zu den Rech­ten und Pflich­ten von Beam­ten, deren Besol­dung, Ver­sor­gung und Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men. Ziel ist es, ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Ver­wal­tungs­han­deln zu gewähr­leis­ten. Es unter­schei­det sich vom Arbeits­recht für Ange­stell­te durch spe­zi­el­le Rege­lun­gen und Prin­zi­pi­en wie das Lebens­zeit­prin­zip.