Behindertengleichstellung

Die Behin­der­ten­gleich­stel­lung zielt dar­auf ab, Men­schen mit Behin­de­run­gen eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben zu ermög­li­chen und Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern. In Deutsch­land regelt das Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BGG) die bar­rie­re­freie Gestal­tung öffent­li­cher Ein­rich­tun­gen und ver­pflich­tet Behör­den sowie teil­wei­se pri­va­te Unter­neh­men zur Umset­zung ent­spre­chen­der Maß­nah­men. Zudem unter­stützt das Sozi­al­ge­setz­buch IX (SGB IX) die Teil­ha­be am Arbeits­le­ben durch beson­de­re Schutz­rech­te, För­der­maß­nah­men und die Pflicht­quo­te zur Beschäf­ti­gung schwer­be­hin­der­ter Men­schen.