Der Global Disability Summit 2025 (GDS 2025) am 02. und 03.04.2025 in Berlin rückt die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit in den Fokus. Als Gastgeber spielt Deutschland eine Schlüsselrolle in der internationalen Diskussion um Inklusion und barrierefreie Arbeitswelten. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Betriebsräte? Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen bereits, und welche neuen Impulse liefert der Gipfel für die betriebliche Praxis?
Der GDS 2025 ist mehr als eine Konferenz. Er setzt klare Zeichen für eine inklusive Zukunft – auch in der Arbeitswelt. Betriebsräte und Arbeitgeber stehen vor der Aufgabe, gesetzliche Vorgaben nicht nur umzusetzen, sondern eine nachhaltige Unternehmenskultur zu schaffen, in der Teilhabe und Chancengleichheit keine Sonderfälle sind, sondern selbstverständlicher Standard.
Der Global Disability Summit 2025 – Ein Überblick
Der GDS 2025 ist ein globales Forum, das seit 2017 regelmäßig stattfindet. Ziel ist es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und konkrete Maßnahmen zur Inklusion zu entwickeln. Der kommende Gipfel wird von Deutschland, Jordanien und der International Disability Alliance (IDA) ausgerichtet. Dabei stehen sieben zentrale Themen im Fokus:
- „Keine Entscheidung über uns ohne uns“ – Menschen mit Behinderungen sollen aktiv in Entscheidungen eingebunden werden.
- Rechteorientierung – Inklusion ist kein „Bonus“, sondern eine Menschenrechtsfrage.
- Daten und Evidenz – Um wirksame Maßnahmen zu entwickeln, braucht es bessere statistische Erhebungen.
- Nationale Eigenverantwortung – Jedes Land muss die Inklusion aktiv vorantreiben.
- Umsetzung von Verpflichtungen – Versprechen müssen in konkrete Maßnahmen münden.
- Internationale Zusammenarbeit – Austausch über Best Practices soll gefördert werden.
- Inklusive Entwicklung – Inklusion soll stärker in der Entwicklungszusammenarbeit verankert werden.
Der GDS 2025 bietet damit eine wertvolle Plattform, um Arbeitswelt, Bildung und Politik enger zu vernetzen und innovative Lösungsansätze für eine barrierefreie Zukunft zu schaffen.
Inklusion und Arbeitsrecht – Was gilt in Deutschland?
In Deutschland gibt es bereits umfassende gesetzliche Regelungen zur Inklusion. Besonders relevant sind:
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Regelungen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) und zu Pflichtquoten für Unternehmen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – Fokus auf Barrierefreiheit und Teilhabe
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – Internationale Vorgaben, die Deutschland umsetzen muss
Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, fällt eine Ausgleichsabgabe an. Doch trotz dieser Regelungen gibt es in der Praxis oft Barrieren – sei es bei der Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen, fehlender technischer Unterstützung oder mangelnder Sensibilisierung im Betrieb.
Hier kommt der Betriebsrat ins Spiel: Er hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, auf eine inklusive Arbeitskultur hinzuwirken.
Inklusion als betriebliche Herausforderung und Chance
Trotz gesetzlicher Vorgaben gibt es nach wie vor große Herausforderungen für Unternehmen. Besonders häufig sind:
- Fehlende Barrierefreiheit – Räumliche, technische oder organisatorische Hürden
- Unklare Verantwortlichkeiten – Wer ist im Unternehmen für Inklusion zuständig?
- Unzureichende Sensibilisierung – Fehlende Schulungen für Führungskräfte und Belegschaft
Doch die Chancen überwiegen. Studien zeigen, dass diverse Teams produktiver sind und Unternehmen mit einer starken Inklusionsstrategie langfristig erfolgreicher arbeiten. Zudem gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, darunter:
- Zuschüsse für barrierefreie Arbeitsplätze
- Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen
- Beratung durch Inklusionsämter und die Agentur für Arbeit
Wer Inklusion strategisch umsetzt, profitiert von Imagegewinn, höherer Mitarbeitermotivation und langfristig geringeren Kosten.
Betriebsräte als Motor der Inklusion
Betriebsräte haben zahlreiche Möglichkeiten, die Inklusion aktiv voranzutreiben:
- Mitbestimmung bei der Arbeitsplatzgestaltung: Sicherstellen, dass Arbeitsplätze barrierefrei sind
- Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV): Gemeinsame Entwicklung von Inklusionsstrategien
- Betriebsvereinbarungen zur Inklusion: Verbindliche Regelungen für den Umgang mit behinderten Beschäftigten
- Schulungen für Führungskräfte und Belegschaft: Bewusstsein für inklusive Arbeitskultur schaffen
Ein starker Betriebsrat kann entscheidend dazu beitragen, dass Unternehmen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus eine echte Inklusionskultur etablieren.
Vom Global Disability Summit zur Praxis – Was Unternehmen jetzt tun können
Der GDS 2025 setzt klare Impulse – doch wie lassen sich diese in der betriebsrätlichen Praxis umsetzen? Eine Checkliste für Unternehmen und Betriebsräte:
✅ Status quo analysieren – Wie inklusiv ist das Unternehmen bereits?
✅ Barrieren abbauen – Räumliche, technische und kulturelle Hürden identifizieren
✅ Schulungen anbieten – Sensibilisierung der Belegschaft fördern
✅ Fördermöglichkeiten nutzen – Zuschüsse und Beratungsangebote einholen
✅ Betriebsvereinbarungen erarbeiten – Verbindliche Regelungen zur Inklusion festlegen
Unternehmen, die jetzt handeln, profitieren langfristig – nicht nur in puncto rechtlicher Sicherheit, sondern auch in Bezug auf Mitarbeitermotivation und Innovation.
Schlussfolgerung und Ausblick
Der Global Disability Summit 2025 ist ein entscheidender Meilenstein für die weltweite Inklusion. Doch echte Veränderungen beginnen nicht auf Konferenzen, sondern im Alltag von Unternehmen, Betriebsräten und Beschäftigten.
Inklusion ist kein freiwilliges „Nice-to-have“, sondern eine Frage der Menschenrechte und der unternehmerischen Verantwortung. Unternehmen und Betriebsräte, die sich frühzeitig mit den Impulsen des GDS 2025 auseinandersetzen, können nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten besser erfüllen, sondern aktiv zu einer gerechteren, inklusiveren und letztlich produktiveren Arbeitswelt beitragen.
Quellen und weiterführende Informationen
Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion, betriebliche Teilhabe und den rechtlichen Rahmenbedingungen sind folgende Quellen empfehlenswert:
1. Global Disability Summit 2025 – Offizielle Informationen
- Offizielle Website des Gipfels mit Informationen zu Zielen, Programm und Beteiligungsmöglichkeiten:
Global Disability Summit 2025
2. Rechtsrahmen für Diversität und Inklusion am Arbeitsplatz
- Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, darunter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):
Anwalt.de: Rechtliche Aspekte der Inklusion am Arbeitsplatz
3. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Rechte und Pflichten von Arbeitgebern
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Informationen zu Pflichtquoten, Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben:
BMAS: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
4. Inklusion am Arbeitsplatz – Praxisleitfaden für Unternehmen
- Konkrete Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber zur erfolgreichen Integration von Mitarbeitern mit Behinderungen:
Lexware: Inklusion am Arbeitsplatz – Chancen für Unternehmen
5. Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
- Neue Gesetzesinitiative des BMAS, die die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern soll:
BMAS: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes