Beschäftigung
Die Beschäftigung bezeichnet die Erwerbstätigkeit von Arbeitnehmern in einem abhängigen Arbeitsverhältnis und umfasst sowohl sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten als auch geringfügige Beschäftigungsformen. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsmarkts und unterliegt gesetzlichen Regelungen wie dem Arbeitsrecht, dem Tarifrecht und dem Sozialgesetzbuch (SGB). Arbeitgeber sind verpflichtet, arbeitsrechtliche Standards einzuhalten und gegebenenfalls förderungswürdige Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zu berücksichtigen.