Beschäftigung

Die Beschäf­ti­gung bezeich­net die Erwerbs­tä­tig­keit von Arbeit­neh­mern in einem abhän­gi­gen Arbeits­ver­hält­nis und umfasst sowohl sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Tätig­kei­ten als auch gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gungs­for­men. Sie ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Arbeits­markts und unter­liegt gesetz­li­chen Rege­lun­gen wie dem Arbeits­recht, dem Tarif­recht und dem Sozi­al­ge­setz­buch (SGB). Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, arbeits­recht­li­che Stan­dards ein­zu­hal­ten und gege­be­nen­falls för­de­rungs­wür­di­ge Grup­pen, wie Men­schen mit Behin­de­run­gen, im Rah­men gesetz­li­cher Vor­ga­ben zu berück­sich­ti­gen.