Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betrieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) ist ein Instru­ment, das dazu dient, Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter nach län­ge­rer Krank­heit oder einer Behin­de­rung wie­der in den Arbeits­pro­zess zu inte­grie­ren. Dabei wer­den indi­vi­du­el­le Maß­nah­men ergrif­fen, um die Arbeits­fä­hig­keit der betrof­fe­nen Per­son zu erhal­ten oder wie­der­her­zu­stel­len. Das BEM ist gesetz­lich ver­an­kert und dient sowohl dem Schutz der Arbeit­neh­mer als auch dem Erhalt der Leis­tungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens. Ziel ist es, die Arbeits­un­fä­hig­keit zu über­win­den und lang­fris­tig die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zu sichern.