Eine Betriebsratsschulung ist eine gezielte Fortbildungsmaßnahme für Mitglieder des Betriebsrats, die dazu dient, die für ihre Amtstätigkeit notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fachkenntnisse zu erwerben. Gemäß § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes haben Ratsmitglieder einen Anspruch auf Freistellung für solche Seminare, sofern die vermittelten Inhalte für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ sind. Die Kosten für die Schulungsveranstaltungen sowie die fortlaufenden Lohnzahlungen während der Seminarzeit trägt dabei grundsätzlich der Arbeitgeber. Ziel dieser Schulungen ist es, das Gremium zu befähigen, seine Mitbestimmungs- und Kontrollrechte gegenüber der Unternehmensleitung kompetent und rechtssicher wahrzunehmen.

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Die Wahl oder Wiederwahl eines Betriebsrats markiert häufig den Beginn einer anspruchsvollen Mandatszeit. Neue und erfahrene Mitglieder stehen vor der Herausforderung, Mitbestimmungsrechte auszuüben, Tarifverträge und Gesetze zu überwachen sowie die Belegschaft zu beraten. Dieses vielschichtige Aufgabenspektrum erfordert ein permanentes, aktuelles Fachwissen. Um dieses Niveau zu sichern, hat der Gesetzgeber in § 37 Abs. 6 des…

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Eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats kann in vielen Betrieben notwendig sein. Erfahre, wann sie erforderlich ist, welche Fehler vermieden werden sollten und wie sich Betriebsräte optimal vorbereiten können.