Betriebsrat Schulung

Eine Betriebs­rats­schu­lung ist eine geziel­te Fort­bil­dungs­maß­nah­me für Mit­glie­der des Betriebs­rats, die dazu dient, die für ihre Amts­tä­tig­keit not­wen­di­gen recht­li­chen, wirt­schaft­li­chen und sozia­len Fach­kennt­nis­se zu erwer­ben. Gemäß § 37 Abs. 6 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes haben Rats­mit­glie­der einen Anspruch auf Frei­stel­lung für sol­che Semi­na­re, sofern die ver­mit­tel­ten Inhal­te für die Betriebs­rats­ar­beit „erfor­der­lich“ sind. Die Kos­ten für die Schu­lungs­ver­an­stal­tun­gen sowie die fort­lau­fen­den Lohn­zah­lun­gen wäh­rend der Semi­nar­zeit trägt dabei grund­sätz­lich der Arbeit­ge­ber. Ziel die­ser Schu­lun­gen ist es, das Gre­mi­um zu befä­hi­gen, sei­ne Mit­be­stim­mungs- und Kon­troll­rech­te gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung kom­pe­tent und rechts­si­cher wahr­zu­neh­men.


  • Schulungsanspruch für Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Rechte, Pflichten und Erforderlichkeit erklärt

    /

    Schulungsanspruch für Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Rechte, Pflichten und Erforderlichkeit erklärt

    Die Wahl oder Wie­der­wahl eines Betriebs­rats mar­kiert häu­fig den Beginn einer anspruchs­vol­len Man­dats­zeit. Neue und erfah­re­ne Mit­glie­der ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, Mit­be­stim­mungs­rech­te aus­zu­üben, Tarif­ver­trä­ge und Geset­ze zu über­wa­chen sowie die Beleg­schaft zu bera­ten. Die­ses viel­schich­ti­ge Auf­ga­ben­spek­trum erfor­dert ein per­ma­nen­tes, aktu­el­les Fach­wis­sen. Um die­ses Niveau zu sichern, hat der Gesetz­ge­ber in § 37 Abs. 6 des…

  • Betriebsratswahl 2025: Vorzeitige Neuwahl – Was Betriebsräte jetzt wissen müssen

    /

    Betriebsratswahl 2025: Vorzeitige Neuwahl – Was Betriebsräte jetzt wissen müssen

    Eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats kann in vielen Betrieben notwendig sein. Erfahre, wann sie erforderlich ist, welche Fehler vermieden werden sollten und wie sich Betriebsräte optimal vorbereiten können.