Ein Betriebsteil ist ein organisatorisch abgegrenzter Teil eines Gesamtbetriebs, der über eine gewisse Eigenständigkeit verfügt, aber funktional mit dem Hauptbetrieb verbunden bleibt. Er zeichnet sich durch einen eigenen Betriebszweck sowie eine lokale Leitungsmacht aus, die wesentliche personelle und soziale Angelegenheiten eigenverantwortlich regelt. Damit hebt er sich von einer bloßen Abteilung ab und nimmt eine Zwischenstellung zwischen dieser und einem völlig selbstständigen Betrieb ein. Diese Einstufung ist rechtlich insbesondere für die betriebliche Mitbestimmung und den Kündigungsschutz von Bedeutung.

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KI im Betrieb: Algorithmen werden zum zweiten Chef. Was Betriebsräte über ihre Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG wissen müssen.

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Die digitale Transformation der Arbeitswelt stellt das Betriebsverfassungsrecht vor erhebliche Herausforderungen