Bewerberpflichten

Unter Bewer­ber­pflich­ten ver­steht man die recht­li­chen und mora­li­schen Ver­pflich­tun­gen, die ein Stel­len­su­chen­der wäh­rend des Rekru­tie­rungs­pro­zes­ses gegen­über einem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber hat. Die zen­tra­len Ele­men­te sind dabei die Wahr­heits­pflicht bezüg­lich rele­van­ter Qua­li­fi­ka­tio­nen und die Offen­ba­rungs­pflicht für Umstän­de, die die Erbrin­gung der Arbeits­leis­tung unmög­lich machen wür­den. Zudem ist der Bewer­ber dazu ange­hal­ten, Ter­mi­ne ein­zu­hal­ten und über Ände­run­gen sei­nes Sta­tus, wie etwa die Annah­me eines ande­ren Stel­len­an­ge­bots, zeit­nah zu infor­mie­ren. Ver­let­zun­gen die­ser vor­ver­trag­li­chen Pflich­ten kön­nen zum Aus­schluss aus dem Bewer­bungs­ver­fah­ren oder spä­ter zur Anfech­tung eines bereits geschlos­se­nen Arbeits­ver­trags füh­ren.


  • Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen von Auswahlgesprächen

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    Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen von Auswahlgesprächen

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