Wenn ein Arbeitgeber ein Auswahlgespräch führt, steht er vor der Herausforderung, möglichst viele relevante Informationen über den Bewerber zu sammeln, ohne dabei dessen Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Das Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen von Auswahlgesprächen ist daher ein sensibles Thema, das rechtlich klar geregelt ist. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Fragerechts, die Arbeitgeber und Bewerber gleichermaßen kennen sollten.
Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, Fragen zu stellen, die für die Beurteilung der Eignung und Befähigung eines Bewerbers relevant sind. Hierbei muss das Informationsinteresse des Arbeitgebers jedoch gegen das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers abgewogen werden. Der Arbeitgeber darf nur solche Fragen stellen, die zur Beurteilung der Eignung und Befähigung des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz erforderlich sind. Dies umfasst beispielsweise Fragen zur Ausbildung, Berufserfahrung und spezifischen Fähigkeiten, die für die auszuübende Tätigkeit notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diskriminierungsverbot und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess. Fragen, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, sind unzulässig. Dazu gehören unter anderem Fragen nach der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Identität. Solche Fragen dürfen nicht gestellt werden, da sie keine Relevanz für die berufliche Qualifikation des Bewerbers haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unzulässige Fragen
Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch betreffen in der Regel die Privatsphäre des Bewerbers und zielen auf persönliche Informationen ab, die nicht im direkten Zusammenhang mit der zu besetzenden Position stehen. Beispiele für unzulässige Fragen sind:
- Planen Sie in naher Zukunft zu heiraten?
- Sind Sie schwanger oder planen Sie, Kinder zu haben?
- Welcher Religionsgemeinschaft gehören Sie an?
Der Bewerber hat das Recht, auf solche Fragen nicht zu antworten oder sogar unwahr zu antworten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechtsfolgen bei unzulässigen Fragen
Wenn ein Arbeitgeber unzulässige Fragen stellt, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Bewerber hat das Recht, die Beantwortung solcher Fragen zu verweigern, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen dürfen. Stellt der Arbeitgeber jedoch eine unzulässige Frage und eine Anstellung kommt dennoch zustande, so kann der Bewerber später die Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsvertrags anfechten, wenn dies auf einer unwahren Beantwortung dieser Frage beruht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitgeber bei Vorstellungsgesprächen ein berechtigtes Interesse an relevanten Informationen haben, dieses Interesse aber stets gegen die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers abwägen müssen. Arbeitgeber sollten sich daher gut auf Gespräche vorbereiten und nur zulässige Fragen stellen. Bewerber hingegen sollten ihre Rechte kennen und unzulässige Fragen höflich, aber bestimmt, zurückweisen. Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch hilft beiden Seiten, Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden..
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