Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Reduzierung der regulären Arbeitszeit in einem Betrieb, die aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls, etwa durch wirtschaftliche Krisen oder unvorhersehbare Ereignisse, angeordnet wird. Das primäre Ziel dieser Maßnahme ist es, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und wertvolle Arbeitsplätze sowie Fachkräfte im Unternehmen zu sichern. Als teilweisen Ausgleich für den resultierenden Lohnausfall erhalten die betroffenen Beschäftigten eine staatliche Lohnersatzleistung, das sogenannte Kurzarbeitergeld.