Bildungsurlaub

Bil­dungs­ur­laub bezeich­net eine gesetz­lich gere­gel­te Mög­lich­keit für Arbeit­neh­mer, sich für eine bestimm­te Zeit von der Arbeit frei­stel­len zu las­sen, um an Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men teil­zu­neh­men. Dabei kön­nen sie sich in die­ser Zeit wei­ter­bil­den und neue Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten erwer­ben, die für ihre beruf­li­che Ent­wick­lung rele­vant sind. Der Bil­dungs­ur­laub dient somit der per­sön­li­chen und beruf­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung der Arbeit­neh­mer.