Bürokratieentlastungsgesetz
Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) ist eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen der Bundesregierung, die darauf abzielen, Unternehmen, Verwaltungen und Bürger von unnötigen bürokratischen Pflichten zu entlasten. Es gibt bereits mehrere Fassungen (BEG I, II, III und aktuell BEG IV), die unter anderem Melde‑, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten vereinfachen oder verkürzen. Ziel ist es, Kosten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie effizientere Prozesse zu fördern. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sollen dadurch spürbare Erleichterungen geschaffen werden.