Bundesarbeitsgericht (BAG)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste Gericht in Deutschland für Arbeitsrecht. Es hat seinen Sitz in Erfurt und wurde 1954 gegründet. Das BAG entscheidet über Revisionen und Rechtsbeschwerden in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die zuvor von den Landesarbeitsgerichten und Arbeitsgerichten verhandelt wurden. Es trägt zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht bei und sorgt für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts durch Grundsatzentscheidungen. Das Gericht ist eine wichtige Instanz für die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Kündigungen, Tarifverträgen und Mitbestimmung.