Bundesarbeitsgericht (BAG)

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ist das höchs­te Gericht in Deutsch­land für Arbeits­recht. Es hat sei­nen Sitz in Erfurt und wur­de 1954 gegrün­det. Das BAG ent­schei­det über Revi­sio­nen und Rechts­be­schwer­den in arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten, die zuvor von den Lan­des­ar­beits­ge­rich­ten und Arbeits­ge­rich­ten ver­han­delt wur­den. Es trägt zur Ein­heit­lich­keit der Recht­spre­chung im Arbeits­recht bei und sorgt für die Wei­ter­ent­wick­lung des Arbeits­rechts durch Grund­satz­ent­schei­dun­gen. Das Gericht ist eine wich­ti­ge Instanz für die Klä­rung von Rechts­fra­gen im Zusam­men­hang mit Arbeits­ver­trä­gen, Kün­di­gun­gen, Tarif­ver­trä­gen und Mit­be­stim­mung.