Bundesverwaltungsgericht

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ist das obers­te Gericht der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit in Deutsch­land. Es ist zustän­dig für Strei­tig­kei­ten zwi­schen Bür­gern und der öffent­li­chen Ver­wal­tung auf Bun­des­ebe­ne. Das Gericht ent­schei­det über Kla­gen gegen Ver­wal­tungs­ak­te und ande­re Ver­wal­tungs­ent­schei­dun­gen und trägt zur Recht­spre­chung und Rechts­fort­bil­dung in die­sem Bereich bei. Es hat sei­nen Sitz in Leip­zig.