Corona-Versammlungsverbote beziehen sich auf die Einschränkungen von öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen während der Corona-Pandemie. Sie dienen dazu, die Verbreitung des Virus einzudämmen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Diese Verbote können je nach Land oder Region unterschiedlich sein und beinhalten oft die Begrenzung der Teilnehmerzahl, das Einhalten von Abstandsregeln und das Tragen von Masken. Sie sind eine wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Infektionszahlen zu reduzieren.

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In einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die während der Corona-Pandemie in Sachsen verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig waren. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 hatte grundsätzlich alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Ausnahmen konnten nur durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie…