Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit bezeichnet die dauerhafte oder vorübergehende Unfähigkeit eines Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst, seine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Sie kann durch Krankheit, Unfall oder andere gesundheitliche Einschränkungen verursacht werden. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel durch ein ärztliches Gutachten und hat rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen für den Betroffenen.
