Dienstunfähigkeit

Dienst­un­fä­hig­keit bezeich­net die dau­er­haf­te oder vor­über­ge­hen­de Unfä­hig­keit eines Beam­ten oder Ange­stell­ten im öffent­li­chen Dienst, sei­ne dienst­li­chen Auf­ga­ben zu erfül­len. Sie kann durch Krank­heit, Unfall oder ande­re gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen ver­ur­sacht wer­den. Die Fest­stel­lung der Dienst­un­fä­hig­keit erfolgt in der Regel durch ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten und hat recht­li­che sowie finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen für den Betrof­fe­nen.