Diskriminierungsschutz

Dis­kri­mi­nie­rungs­schutz umfasst alle recht­li­chen Rege­lun­gen und gesell­schaft­li­chen Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, die Benach­tei­li­gung von Per­so­nen auf­grund spe­zi­fi­scher Merk­ma­le zu ver­hin­dern. Zu die­sen geschütz­ten Merk­ma­len gehö­ren unter ande­rem die eth­ni­sche Her­kunft, das Geschlecht, die Reli­gi­on, eine Behin­de­rung, das Alter oder die sexu­el­le Iden­ti­tät. Ziel ist es, die Chan­cen­gleich­heit zu för­dern und die Men­schen­wür­de in zen­tra­len Lebens­be­rei­chen wie der Arbeits­welt, dem Woh­nungs­markt oder bei All­tags­ge­schäf­ten zu wah­ren. In Deutsch­land bil­det das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) die wesent­li­che gesetz­li­che Grund­la­ge, um Betrof­fe­nen Schutz und Rechts­an­sprü­che zu bie­ten.


  • Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen von Auswahlgesprächen

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    Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen von Auswahlgesprächen

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