Disziplinarverfahren

Ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ist ein Ver­fah­ren, das gegen eine Per­son ein­ge­lei­tet wird, um ein Fehl­ver­hal­ten zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls Sank­tio­nen zu ver­hän­gen. Es dient der Sicher­stel­lung von Ord­nung und Ein­hal­tung von Regeln inner­halb einer Orga­ni­sa­ti­on oder Insti­tu­ti­on. Das Ver­fah­ren folgt fest­ge­leg­ten recht­li­chen Vor­ga­ben und bie­tet der betrof­fe­nen Per­son die Mög­lich­keit zur Stel­lung­nah­me.