Unter Durchsetzung versteht man den Prozess, einen Anspruch, eine Regel oder ein Ziel gegen bestehende Widerstände oder Hindernisse zur Geltung zu bringen. Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass bestehende Normen oder Urteile – notfalls mit staatlichem Zwang – praktisch verwirklicht und eingehalten werden. Auf zwischenmenschlicher oder politischer Ebene beschreibt der Begriff die Fähigkeit, eigene Interessen oder Positionen in einem Entscheidungsprozess erfolgreich zu etablieren. Ziel der Durchsetzung ist es stets, den Übergang von einer bloßen theoretischen Absicht hin zu einer tatsächlichen, wirksamen Anwendung zu vollziehen.

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