Durchsetzung

Unter Durch­set­zung ver­steht man den Pro­zess, einen Anspruch, eine Regel oder ein Ziel gegen bestehen­de Wider­stän­de oder Hin­der­nis­se zur Gel­tung zu brin­gen. Im recht­li­chen Sin­ne bedeu­tet dies, dass bestehen­de Nor­men oder Urtei­le – not­falls mit staat­li­chem Zwang – prak­tisch ver­wirk­licht und ein­ge­hal­ten wer­den. Auf zwi­schen­mensch­li­cher oder poli­ti­scher Ebe­ne beschreibt der Begriff die Fähig­keit, eige­ne Inter­es­sen oder Posi­tio­nen in einem Ent­schei­dungs­pro­zess erfolg­reich zu eta­blie­ren. Ziel der Durch­set­zung ist es stets, den Über­gang von einer blo­ßen theo­re­ti­schen Absicht hin zu einer tat­säch­li­chen, wirk­sa­men Anwen­dung zu voll­zie­hen.


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