elektronische Rechnungsstellung

Elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung, auch E‑Invoicing genannt, bezeich­net den Aus­tausch von Rech­nungs­do­ku­men­ten in einem struk­tu­rier­ten, maschi­nen­les­ba­ren XML-For­mat zwi­schen Geschäfts­part­nern. Im Gegen­satz zu einer her­kömm­li­chen PDF-Datei ermög­li­chen ech­te E‑Rechnungen eine voll­au­to­ma­ti­sche Ver­ar­bei­tung und Archi­vie­rung durch Buch­hal­tungs­sys­te­me ohne manu­el­le Daten­ein­ga­be. In Deutsch­land wird die­ses Ver­fah­ren ab 2025 im B2B-Bereich schritt­wei­se zur Pflicht, wobei Stan­dards wie die XRech­nung oder ZUGFeRD die recht­li­che Grund­la­ge bil­den. Ziel ist es, Ver­wal­tungs­pro­zes­se effi­zi­en­ter zu gestal­ten, Kos­ten zu sen­ken und Feh­ler­quel­len im Rech­nungs­we­sen zu mini­mie­ren.


  • Gesetzliche Änderungen 2025: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

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    Gesetzliche Änderungen 2025: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

    Erfahre alles über die Gesetzesänderungen 2025 zur Pflicht der elektronischen Rechnungsstellung. Lies über die Vorteile, Herausforderungen und erhalten Sie praktische Tipps zur erfolgreichen Umsetzung. Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich optimal auf die neuen Anforderungen vor.