Der ESRS S1 steht für den Standard „Eigene Belegschaft“ und ist Teil der rechtsverbindlichen EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Er verpflichtet Unternehmen dazu, detailliert über die Arbeitsbedingungen, die Gleichbehandlung und die Achtung der Menschenrechte ihrer direkten Mitarbeiter zu informieren. Dabei müssen sowohl die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens auf seine Beschäftigten als auch die daraus resultierenden finanziellen Risiken und Chancen offengelegt werden. Ziel des Standards ist es, eine hohe Transparenz und Vergleichbarkeit der sozialen Nachhaltigkeitsleistung von Firmen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
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So nutzen Betriebsräte die CSRD-Berichterstattung und ESRS S1 zur Stärkung der Mitbestimmung und Sicherung sozialer Standards im Unternehmen.