ESRS S1

Der ESRS S1 steht für den Stan­dard „Eige­ne Beleg­schaft“ und ist Teil der rechts­ver­bind­li­chen EU-Vor­ga­ben zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung (CSRD). Er ver­pflich­tet Unter­neh­men dazu, detail­liert über die Arbeits­be­din­gun­gen, die Gleich­be­hand­lung und die Ach­tung der Men­schen­rech­te ihrer direk­ten Mit­ar­bei­ter zu infor­mie­ren. Dabei müs­sen sowohl die wesent­li­chen Aus­wir­kun­gen des Unter­neh­mens auf sei­ne Beschäf­tig­ten als auch die dar­aus resul­tie­ren­den finan­zi­el­len Risi­ken und Chan­cen offen­ge­legt wer­den. Ziel des Stan­dards ist es, eine hohe Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit der sozia­len Nach­hal­tig­keits­leis­tung von Fir­men inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on zu schaf­fen.