Ganztagsförderungsgesetz

Das Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz (GaFöG) regelt den ab 2026 stu­fen­wei­se inkraft­tre­ten­den Rechts­an­spruch auf eine ganz­tä­gi­ge Betreu­ung für Kin­der im Grund­schul­al­ter in Deutsch­land. Ab dem Schul­jahr 2026/27 haben zunächst alle Erst­kläss­ler einen Anspruch auf eine acht­stün­di­ge Betreu­ung an fünf Werk­ta­gen pro Woche, was bis zum Schul­jahr 2029/30 auf alle vier Grund­schul­jahr­gän­ge aus­ge­wei­tet wird. Das zen­tra­le Ziel des Geset­zes ist es, die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf zu ver­bes­sern sowie die Bil­dungs­chan­cen und die indi­vi­du­el­le För­de­rung von Kin­dern zu stär­ken. Dabei wird der Aus­bau der ent­spre­chen­den Infra­struk­tur durch mas­si­ve finan­zi­el­le Mit­tel des Bun­des unter­stützt.