Ganztagsförderungsgesetz 2026: Pflichten & Chancen für Betriebsräte

Ganztagsförderungsgesetz 2026: Pflichten & Chancen für Betriebsräte

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Das Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz (GTAG) 2026 mar­kiert einen bedeu­ten­den Schritt in der Wei­ter­ent­wick­lung der Kin­der­be­treu­ung und Bil­dung in Deutsch­land. Mit dem Rechts­an­spruch auf einen Ganz­tags­platz für Grund­schul­kin­der ab dem Schul­jahr 2026/2027 ent­ste­hen sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer neue Rah­men­be­din­gun­gen. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die zen­tra­len Pflich­ten und die damit ver­bun­de­nen Chan­cen für Betriebs­rä­te im Kon­text die­ses Geset­zes. Es wird unter­sucht, wie Betriebs­rä­te pro­ak­tiv die Umset­zung gestal­ten und die Inter­es­sen der Beleg­schaft effek­tiv ver­tre­ten kön­nen, um die Her­aus­for­de­run­gen und Poten­zia­le des GTAG 2026 opti­mal zu nut­zen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Was bedeutet das GTAG 2026 für Unternehmen?

Das Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz (GTAG) 2026 ver­an­kert ab dem Schul­jahr 2026/2027 einen umfas­sen­den Rechts­an­spruch auf einen Ganz­tags­platz für alle Grund­schul­kin­der. Die­se gesetz­li­che Neu­re­ge­lung hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für Unter­neh­men und damit auch für die Betriebs­prak­ti­ken. Was bedeu­tet die­se zen­tra­le Neue­rung kon­kret für Arbeit­ge­ber? Zum einen sind sie gefor­dert, die Kin­der­be­treu­ung ihrer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter neu zu den­ken. Dies kann die Schaf­fung oder Anpas­sung bestehen­der Betreu­ungs­an­ge­bo­te umfas­sen, bei­spiels­wei­se durch die Errich­tung oder Erwei­te­rung von Hort­plät­zen, die Koope­ra­ti­on mit exter­nen Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen oder die fle­xi­ble Hand­ha­bung von Arbeits­zei­ten, um Eltern die Inan­spruch­nah­me der Ganz­tags­be­treu­ung zu ermög­li­chen.

Die Ver­pflich­tung zur Schaf­fung oder Anpas­sung von Betreu­ungs­an­ge­bo­ten ergibt sich nicht direkt aus dem GTAG 2026 als staat­li­che Leis­tungs­pflicht gegen­über Unter­neh­men, son­dern viel­mehr aus der gesell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Not­wen­dig­keit, Eltern die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie zu erleich­tern. Unter­neh­men, die dies aktiv unter­stüt­zen, kön­nen ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber stei­gern und die Mit­ar­bei­ter­bin­dung stär­ken. Es wird von Arbeit­ge­bern erwar­tet, dass sie ihre Beleg­schaft über die neu­en Mög­lich­kei­ten infor­mie­ren und Unter­stüt­zung bei der Inan­spruch­nah­me anbie­ten. Dies kann bei­spiels­wei­se durch Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen, die Bereit­stel­lung von Ver­zeich­nis­sen regio­na­ler Ange­bo­te oder durch die Bera­tung zu staat­li­chen För­der­mög­lich­kei­ten gesche­hen. Die Ein­hal­tung des Rechts­an­spruchs obliegt pri­mär den Trä­gern der Kin­der­be­treu­ung (Län­der und Kom­mu­nen), doch die Unter­neh­men spie­len eine Schlüs­sel­rol­le bei der Unter­stüt­zung ihrer Eltern. Das Gesetz zielt dar­auf ab, die Chan­cen­gleich­heit für alle Kin­der zu ver­bes­sern und gleich­zei­tig die wirt­schaft­li­che Teil­ha­be von Eltern zu för­dern, indem es ihnen ermög­licht, ihrer Erwerbs­tä­tig­keit nach­zu­ge­hen. Die Key­words Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz, Rechts­an­spruch, Grund­schul­kin­der, Eltern und Kin­der­be­treu­ung ste­hen hier im Fokus.

Die Umset­zung des GTAG 2026 birgt für Unter­neh­men die Her­aus­for­de­rung, auf die ver­än­der­ten Bedürf­nis­se ihrer Beleg­schaft ein­zu­ge­hen. Fle­xi­bi­li­tät und die Bereit­schaft, neue Wege in der Per­so­nal­po­li­tik zu gehen, sind gefragt. Hier liegt auch ein wich­ti­ger Ansatz­punkt für Betriebs­rä­te, sich aktiv ein­zu­brin­gen und die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung zu wah­ren.

Betriebsräte als Gestalter: Pflichten und Handlungsfelder

Im Kon­text des Ganz­tags­för­de­rungs­ge­set­zes (GTAG) 2026 über­neh­men Betriebs­rä­te eine zen­tra­le und gestal­ten­de Rol­le. Ihre Pflich­ten erge­ben sich aus ihrer gesetz­li­chen Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Beleg­schaft zu ver­tre­ten und auf eine fai­re und sozi­al­ver­träg­li­che Umset­zung von Geset­zen und betrieb­li­chen Rege­lun­gen hin­zu­wir­ken. Ein wesent­li­ches Hand­lungs­feld ist die Infor­ma­ti­on und Bera­tung der Beleg­schaft. Betriebs­rä­te müs­sen sich fun­diert mit den Inhal­ten des GTAG 2026 aus­ein­an­der­set­zen, um ihre Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen umfas­send über den Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung und des­sen prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen auf­klä­ren zu kön­nen. Dies beinhal­tet auch die Infor­ma­ti­on über bestehen­de und neu zu schaf­fen­de Kin­der­be­treu­ungs­an­ge­bo­te im Unter­neh­men und in der Regi­on.

Ein wei­te­res zen­tra­les Instru­ment der Mit­ge­stal­tung ist die Mit­be­stim­mung bei der Aus­ge­stal­tung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zur Kin­der­be­treu­ung. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG haben Betriebs­rä­te ein star­kes Mit­be­stim­mungs­recht bei sozia­len Ange­le­gen­hei­ten, wozu auch die Rege­lung von Fra­gen der betrieb­li­chen oder außer­be­trieb­li­chen Kin­der­be­treu­ung gehört. Dies eröff­net Betriebs­rä­ten die Mög­lich­keit, aktiv Ein­fluss auf die Schaf­fung oder Ver­bes­se­rung von betrieb­li­chen Lösun­gen zu neh­men, die die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie för­dern. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se Rege­lun­gen zu fle­xi­blen Arbeits­zeit­mo­del­len, die eine bes­se­re Abstim­mung mit den Betreu­ungs­zei­ten der Kin­der ermög­li­chen, die För­de­rung von Tele­ar­beit oder die Ein­rich­tung und der Betrieb von betriebs­ei­ge­nen Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen.

Dar­über hin­aus obliegt den Betriebs­rä­ten die Über­wa­chung der Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­ga­ben durch das Unter­neh­men. Sie müs­sen dar­auf ach­ten, dass das Unter­neh­men sei­nen Ver­pflich­tun­gen im Rah­men des GTAG 2026 nach­kommt, bei­spiels­wei­se durch die Bereit­stel­lung aus­rei­chen­der Infor­ma­tio­nen oder die Unter­stüt­zung bei der Inan­spruch­nah­me von Betreu­ungs­plät­zen, wo dies im Ein­fluss­be­reich des Unter­neh­mens liegt. Die Kom­ple­xi­tät des Geset­zes und die oft dezen­tra­le Zustän­dig­keit der Län­der und Kom­mu­nen für die tat­säch­li­che Bereit­stel­lung von Betreu­ungs­plät­zen stel­len hier­bei eine Her­aus­for­de­rung dar. Betriebs­rä­te müs­sen daher auch auf die Koope­ra­ti­on mit exter­nen Stel­len, wie kom­mu­na­len Trä­gern oder Jugend­äm­tern, hin­wir­ken, um eine bedarfs­ge­rech­te Ver­sor­gung sicher­zu­stel­len.

Die recht­li­che Grund­la­ge für die Mit­wir­kung des Betriebs­rats fin­det sich pri­mär im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG). Ins­be­son­de­re die Para­gra­phen zu Informations‑, Bera­tungs- und Mit­be­stim­mungs­rech­ten sind hier rele­vant. Es ist ent­schei­dend, dass Betriebs­rä­te früh­zei­tig und aktiv wer­den, um die best­mög­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für die Beleg­schaft zu ver­han­deln und durch­zu­set­zen. Die Key­words Betriebs­rat, Pflich­ten, Mit­be­stim­mung, Betriebs­ver­ein­ba­rung, Kin­der­be­treu­ung und Arbeits­zeit­mo­del­le sind hier­bei von zen­tra­ler Bedeu­tung.

Chancen nutzen: Wie Betriebsräte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern können

Das Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz (GTAG) 2026 bie­tet Betriebs­rä­ten eine her­vor­ra­gen­de Gele­gen­heit, aktiv die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie für die Beleg­schaft zu för­dern und damit die Attrak­ti­vi­tät des Unter­neh­mens als Arbeit­ge­ber zu stei­gern. Dies geht weit über die rei­ne Erfül­lung gesetz­li­cher Min­dest­stan­dards hin­aus. Durch geziel­te Ver­hand­lun­gen und die Imple­men­tie­rung betrieb­li­cher Maß­nah­men kön­nen Betriebs­rä­te maß­geb­lich dazu bei­tra­gen, dass Eltern ihre beruf­li­chen Zie­le ver­fol­gen kön­nen, ohne ihre fami­liä­ren Ver­pflich­tun­gen zu ver­nach­läs­si­gen. Ein wich­ti­ges Instru­ment hier­bei sind die Ver­hand­lung von fle­xi­blen Arbeits­zeit­mo­del­len. Dazu gehö­ren Gleit­zeit­re­ge­lun­gen, Teil­zeit­op­tio­nen, Job­sha­ring oder auch die Mög­lich­keit, Arbeits­zei­ten an die Schul- und Betreu­ungs­zei­ten der Kin­der anzu­pas­sen.

Dar­über hin­aus kön­nen Betriebs­rä­te die Ein­füh­rung und För­de­rung von Tele­ar­beit oder mobi­lem Arbei­ten vor­an­trei­ben. Dies redu­ziert Pen­del­zei­ten und ermög­licht eine bes­se­re Inte­gra­ti­on von Beruf und Fami­lie im All­tag. Unter­neh­men, die die­se Fle­xi­bi­li­tät anbie­ten, kön­nen auf ein moti­vier­te­res und loya­le­res Per­so­nal zurück­grei­fen. Die Chan­cen für Betriebs­rä­te lie­gen auch in der Initia­ti­ve zur Imple­men­tie­rung betriebs­ei­ge­ner oder mit­be­trieb­li­cher Kin­der­be­treu­ungs­an­ge­bo­te. Hier­zu kann die Ein­rich­tung eines Betriebs­kin­der­gar­tens, die Koope­ra­ti­on mit exter­nen Kin­der­gär­ten zur Siche­rung von Plät­zen oder die Unter­stüt­zung bei der Suche nach qua­li­fi­zier­ter Kin­der­be­treu­ung zäh­len. Sol­che Ange­bo­te sind nicht nur eine enor­me Ent­las­tung für die Eltern, son­dern stär­ken auch das Unter­neh­mens­image und die Mit­ar­bei­ter­bin­dung.

Die effek­ti­ve Nut­zung die­ser Chan­cen erfor­dert eine kla­re Stra­te­gie des Betriebs­rats, eine gute Kennt­nis der Bedürf­nis­se der Beleg­schaft und eine kon­struk­ti­ve Ver­hand­lungs­füh­rung mit dem Arbeit­ge­ber. Die­je­ni­gen Unter­neh­men, die pro­ak­tiv auf die Bedürf­nis­se ihrer Mit­ar­bei­ter ein­ge­hen und die Mög­lich­kei­ten des GTAG 2026 zur Ver­bes­se­rung der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie nut­zen, wer­den lang­fris­tig im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te die Nase vorn haben. Betriebs­rä­te spie­len hier­bei eine Schlüs­sel­rol­le als Ver­mitt­ler und Gestal­ter.

Die Rolle der Länder und Kommunen: Schnittstellen für Betriebsräte

Die erfolg­rei­che Umset­zung des Ganz­tags­för­de­rungs­ge­set­zes (GTAG) 2026 ist untrenn­bar mit der Koope­ra­ti­on und dem Enga­ge­ment der Län­der und Kom­mu­nen ver­bun­den, da die­se maß­geb­lich für die Bereit­stel­lung und Orga­ni­sa­ti­on der Ganz­tags­be­treu­ung zustän­dig sind. Für Betriebs­rä­te bedeu­tet dies, dass sie die­se regio­na­len Schnitt­stel­len aktiv nut­zen müs­sen, um die Inter­es­sen ihrer Beleg­schaft best­mög­lich zu ver­tre­ten. Das Gesetz selbst schafft den Rechts­an­spruch, die tat­säch­li­che Rea­li­sie­rung der Ange­bo­te liegt jedoch in der Ver­ant­wor­tung der föde­ra­len Ebe­ne. Daher ist es uner­läss­lich, dass Betriebs­rä­te sich über die loka­len und regio­na­len Gege­ben­hei­ten infor­mie­ren und gege­be­nen­falls poli­ti­sche Ein­fluss­nah­me aus­üben.

Betriebs­rä­te kön­nen auf der regio­na­len Ebe­ne Ein­fluss neh­men, indem sie den Dia­log mit kom­mu­na­len Ver­tre­tern, Jugend­äm­tern oder Trä­gern von Kin­der­ta­ges­stät­ten suchen. Der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über die Bedürf­nis­se der im Unter­neh­men beschäf­tig­ten Eltern kann dazu bei­tra­gen, dass die Aus­ge­stal­tung der regio­na­le Ange­bo­te bes­ser auf die Lebens­rea­li­tät der Fami­li­en zuge­schnit­ten wird. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Teil­nah­me an loka­len Bil­dungs­fo­ren oder durch geziel­te Anfra­gen an die zustän­di­gen Stel­len gesche­hen. Die Koope­ra­ti­on mit die­sen exter­nen Akteu­ren ist ent­schei­dend, um sicher­zu­stel­len, dass die von den Mit­ar­bei­tern benö­tig­ten Betreu­ungs­plät­ze auch tat­säch­lich ver­füg­bar sind und den erfor­der­li­chen Qua­li­täts­stan­dards ent­spre­chen.

Dar­über hin­aus kön­nen Betriebs­rä­te als Mul­ti­pli­ka­to­ren fun­gie­ren, indem sie Infor­ma­tio­nen über bestehen­de staat­li­che und kom­mu­na­le För­der­pro­gram­me oder Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen an die Beleg­schaft wei­ter­ge­ben. Dies stärkt die Posi­ti­on der Arbeit­neh­mer, da sie ihre Rech­te und die ver­füg­ba­ren Mög­lich­kei­ten bes­ser ken­nen. Die Her­aus­for­de­rung für Betriebs­rä­te besteht dar­in, die oft kom­ple­xen büro­kra­ti­schen Struk­tu­ren zu durch­drin­gen und eine effek­ti­ve Zusam­men­ar­beit zu initi­ie­ren. Das Wis­sen um die Zustän­dig­kei­ten von Län­dern und Kom­mu­nen ist daher eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung, um die Zie­le des GTAG 2026 erfolg­reich im Sin­ne der Beleg­schaft mit­zu­ge­stal­ten.

Herausforderungen und Lösungsansätze für Betriebsräte

Die Umset­zung des Ganz­tags­för­de­rungs­ge­set­zes (GTAG) 2026 birgt für Betriebs­rä­te eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen, die pro­ak­ti­ve Lösungs­an­sät­ze erfor­dern. Eine der größ­ten Hür­den sind oft Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­te, sowohl hin­sicht­lich der genau­en gesetz­li­chen Rege­lun­gen als auch der kon­kre­ten Betreu­ungs­si­tua­ti­on vor Ort. Die Kom­ple­xi­tät des Geset­zes und die unter­schied­li­chen Zustän­dig­kei­ten von Bund, Län­dern und Kom­mu­nen kön­nen die Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung erschwe­ren. Hin­zu kom­men kön­nen Wider­stän­de im Unter­neh­men, bei­spiels­wei­se wenn die Unter­neh­mens­lei­tung die Not­wen­dig­keit zusätz­li­cher betrieb­li­cher Maß­nah­men zur Kin­der­be­treu­ung unter­schätzt oder als zu kost­spie­lig erach­tet.

Um die­sen Her­aus­for­de­run­gen zu begeg­nen, müs­sen Betriebs­rä­te auf eine soli­de Wis­sens­ba­sis set­zen. Die Infor­ma­ti­ons­ma­nage­ment ist hier­bei ent­schei­dend. Betriebs­rä­te soll­ten sich kon­ti­nu­ier­lich über Geset­zes­än­de­run­gen, die Ange­bo­te auf loka­ler Ebe­ne und die Bedürf­nis­se der Beleg­schaft infor­mie­ren. Die Nut­zung von exter­nen Bera­tungs­stel­len, Gewerk­schaf­ten oder Fach­pu­bli­ka­tio­nen kann dabei unter­stüt­zen. Bei Wider­stän­den im Unter­neh­men ist eine fun­dier­te Ver­hand­lungsstra­te­gie gefragt. Betriebs­rä­te soll­ten die Vor­tei­le des GTAG 2026 für das Unter­neh­men klar benen­nen, wie z.B. höhe­re Mit­ar­bei­ter­bin­dung, gestei­ger­te Pro­duk­ti­vi­tät durch ent­las­te­te Mit­ar­bei­ter und ein ver­bes­ser­tes Arbeit­ge­ber­image.

Die Ent­wick­lung von kon­kre­ten, auf das Unter­neh­men zuge­schnit­te­nen Vor­schlä­gen, wie etwa fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le oder die Unter­stüt­zung bei der Orga­ni­sa­ti­on von Betreu­ungs­plät­zen, ist essen­zi­ell. Hier­bei kön­nen Best Prac­ti­ces aus ande­ren Betrie­ben oder Bran­chen als Inspi­ra­ti­on die­nen. Die Ein­be­zie­hung der Beleg­schaft durch Umfra­gen oder Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen hilft nicht nur bei der Bedarfs­er­mitt­lung, son­dern schafft auch Rück­halt für die Anlie­gen des Betriebs­rats.

Die Her­aus­for­de­run­gen sind viel­fäl­tig und erfor­dern ein hohes Maß an Enga­ge­ment und stra­te­gi­schem Den­ken von Betriebs­rä­ten. Durch geziel­te Schu­lung, eine kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on und die Bereit­schaft zur part­ner­schaft­li­chen Zusam­men­ar­beit mit der Unter­neh­mens­lei­tung kön­nen Betriebs­rä­te jedoch erfolg­reich die Umset­zung des GTAG 2026 mit­ge­stal­ten und die Arbeits­be­din­gun­gen für die Beleg­schaft nach­hal­tig ver­bes­sern.

Fazit: Proaktive Gestaltung der Ganztagsförderung durch Betriebsräte

Das Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz (GTAG) 2026 stellt einen ent­schei­den­den Wen­de­punkt für die Kin­der­be­treu­ung und Bil­dung in Deutsch­land dar und eröff­net damit neue Per­spek­ti­ven für die Gestal­tung der Arbeits­welt. Für Betriebs­rä­te bedeu­tet dies nicht nur die Aus­ein­an­der­set­zung mit neu­en Pflich­ten, son­dern vor allem auch die akti­ve Nut­zung von Chan­cen, um die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie für ihre Beleg­schaft zu ver­bes­sern. Die pro­ak­ti­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Gesetz, die fun­dier­te Infor­ma­ti­on der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen sowie die enga­gier­te Ver­hand­lung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen sind ent­schei­dend, um die best­mög­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen.

Die Ver­an­ke­rung des Rechts­an­spruchs auf einen Ganz­tags­platz für Grund­schul­kin­der ab 2026/27 erfor­dert von Unter­neh­men Anpas­sungs­be­reit­schaf­ten, und Betriebs­rä­te sind hier­bei zen­tra­le Akteu­re, die auf die Bedürf­nis­se der Eltern Ein­fluss neh­men kön­nen. Durch die För­de­rung fle­xi­bler Arbeits­zeit­mo­del­le, die Unter­stüt­zung von Tele­ar­beit oder die Mit­ge­stal­tung von betrieb­li­chen Kin­der­be­treu­ungs­an­ge­bo­ten kön­nen Betriebs­rä­te einen erheb­li­chen Bei­trag zur Ent­las­tung der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter leis­ten. Gleich­zei­tig ist die Sen­si­bi­li­sie­rung für die Rol­le von Län­dern und Kom­mu­nen sowie die akti­ve Gestal­tung die­ser Schnitt­stel­len uner­läss­lich, um die bedarfs­ge­rech­te Umset­zung der Ganz­tags­för­de­rung auf regio­na­ler Ebe­ne zu unter­stüt­zen.

Trotz mög­li­cher Her­aus­for­de­run­gen wie Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­ten oder Wider­stän­den im Unter­neh­men, bie­ten sich durch Lösungs­an­sät­ze und das Nut­zen von Best Prac­ti­ces Wege, die­se Hür­den erfolg­reich zu über­win­den. Die Zukunft der Arbeit wird maß­geb­lich davon geprägt sein, wie gut es gelingt, fami­liä­re und beruf­li­che Anfor­de­run­gen mit­ein­an­der in Ein­klang zu brin­gen. Betriebs­rä­te haben durch das GTAG 2026 die Mög­lich­keit, hier weg­wei­sen­de Arbeit zu leis­ten und die Attrak­ti­vi­tät ihres Unter­neh­mens als Arbeit­ge­ber nach­hal­tig zu stär­ken. Ihre Rol­le als gestal­ten­de Kraft ist wich­ti­ger denn je, um die posi­ti­ven Poten­zia­le die­ses Geset­zes voll aus­zu­schöp­fen.


Wei­ter­füh­ren­de Quel­len:

  • Titel: Blind­flug ins Schei­tern? – Zur Umset­zung des Rechts­an­spruchs auf …

  • URL: https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/1_themen/ganztag/2302_br_A4_ganztagsplatz.pdf

  • Beschrei­bung: Dis­ku­tiert die Her­aus­for­de­run­gen bei der Umset­zung des Rechts­an­spruchs auf Ganz­tags­plät­ze und beleuch­tet die Rol­le von Akteu­ren im Bil­dungs­we­sen.

  • Titel: (Kein spe­zi­fi­scher Titel im Link vor­han­den, bezieht sich auf Bun­des­tags­res­sour­ce)

  • URL: https://www.bundestag.de/resource/blob/843808/19231.xml

  • Beschrei­bung: Beinhal­tet Dis­kus­sio­nen und Plä­ne zur Gesetz­ge­bung, die die Ein­be­zie­hung der Län­der zur Umset­zung von Bil­dungs­in­itia­ti­ven betont.

  • Titel: Ple­nar­pro­to­koll 19/231

  • URL: https://dserver.bundestag.de/btp/19/19231.pdf

  • Beschrei­bung: Ent­hält Debat­ten­bei­trä­ge, die auf die Not­wen­dig­keit der Kom­pe­ten­zwei­ter­ga­be und die Ein­be­zie­hung von Exper­ten hin­wei­sen, rele­vant für die Auf­ga­ben von Betriebs­rä­ten.