Gemeineigentum

Gemein­ei­gen­tum bezeich­net Besitz, der nicht einer ein­zel­nen Per­son, son­dern einer Gemein­schaft gehört. Es kann sich dabei um öffent­li­che Flä­chen, Gebäu­de oder Res­sour­cen han­deln, die gemein­sam genutzt und ver­wal­tet wer­den. Ziel ist es, den Zugang zu wich­ti­gen Gütern für alle zu sichern und sozia­le Teil­ha­be zu för­dern. Gemein­ei­gen­tum steht im Gegen­satz zum Pri­vat­ei­gen­tum und spielt eine zen­tra­le Rol­le in Dis­kus­sio­nen um Nach­hal­tig­keit und sozia­le Gerech­tig­keit.