Der Begriff „Gesetz 2026“ bezieht sich im deutschen Kontext zumeist auf das **Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)**, das ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise in Kraft tritt. Es begründet erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter, beginnend mit der ersten Klassenstufe. Ziel der Regelung ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern sowie die Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu stärken. Da es kein einzelnes Gesetz mit diesem exakten Namen gibt, wird der Begriff oft auch synonym für verschiedene andere EU-Richtlinien oder steuerliche Neuregelungen verwendet, deren Umsetzungsfrist im Jahr 2026 liegt.