gesetzliche Grenzen

Der Begriff „gesetz­li­che Gren­zen“ bezeich­net den recht­li­chen Rah­men, der durch Geset­ze und Ver­ord­nun­gen fest­legt, wel­che Hand­lun­gen inner­halb einer Rechts­ord­nung erlaubt oder unter­sagt sind. Die­se Schran­ken die­nen dazu, die Frei­heit des Ein­zel­nen mit den Rech­ten ande­rer und den Inter­es­sen des Gemein­wohls in Ein­klang zu brin­gen. Ein Über­schrei­ten die­ser Vor­ga­ben führt in der Regel zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen, wie etwa Sank­tio­nen, Buß­gel­dern oder der Unwirk­sam­keit von Ver­trä­gen. Somit defi­nie­ren gesetz­li­che Gren­zen den ver­bind­li­chen Hand­lungs­spiel­raum für Bür­ger, Unter­neh­men und staat­li­che Insti­tu­tio­nen.


  • Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen von Auswahlgesprächen

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    Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen von Auswahlgesprächen

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